Werksgarantie

  • Außerdem ist es üblich, dass man eine Behauptung auch begründen kann.

    Ich habe gerade ein Déjà-vu! :0009:
    Frag´ doch mal nach...ach so, hattest du ja bereits...
    So schnell kann es gehen, wenn du jetzt zu intensiv nach Fakten fragst, dann wird dir statt einer Antwort Arroganz und Dreistigkeit nebst Unfreundlichkeit vorgeworfen - zumindest fragt dann niemand mehr nach den Fakten.
    So mir passiert...aber so muss es ja nicht weitergehen, beleidigt euch nicht, sondern vertragt euch! Es ist nur ein Forum, jeder weiß etwas und irren ist auch menschlich, also vergesst es und lasst es gut sein! Ich wäre dabei! ;)


    Ach ja, ich wünsche allen Usern hier morgen einen schönen 4. Advent! :)

    03/2018 I Mazda CX-3 SL 120 PS Benziner EZ 03/2018 I Sondermodell "PI" I 7-Gang-Schaltgetriebe I Sebring-ESD I Matrixgrau I Edelstahl-Einstiegsleisten I AZUGA-Kofferraumwanne & Gummifussmatten I dyn. Spiegelblinker I weiße Frontblinker I LED-Kennzeichenbeleuchtung I Alupedale I abnehmbare ORIS-AHK I 10/2022 verkauft nach problemlosen 74.750 Kilometern


    Nachfolger: Opel Cascada INNOVATION 1.6 Ecotec I 170 PS I Automatik I Mahagonibraun-Metallic I Leder hellbraun I ziemlich "volle Hütte"


    Don´t :0005: and drive! Gruß vom Niederrhein! :0027:

    2 Mal editiert, zuletzt von Gladbacher ()

  • @Lupoo nochmal für Haupschüler wie dich.


    Du stellst diese Behauptung auf:

    Nicht das wir uns falsch verstehen; ich weiss dass Dir lt. Gesetz keine Garantieansprüche verloren gehen dürfen


    die anscheinend auf Vermutung statt auf Wissen basiert.
    Spätestens falls du mal einen solchen Anspruch durchsetzen oder jemanden in Diskussionen überzeugen willst, musst du die Grundlage für dein angebliches Wissen aus dem Hut zaubern.


    Ansonsten ist das nur Ausdruck von Wunschdenken, also dummes Gelaber.

  • Die Garantie bleibt in vollem Umfang erhalten wenn man die Inspektion nach Vorgabe machen lässt. Ich weiss das das bei ATU und bei Pitstop geht.
    Das ist auch über Gerichtsurteile abgesichert.
    In Bezug auf die Mobilitätsgarantie, Mazda gibt dir ein Jahr von Inspektion zu Inspektion. Bei Pitstop bekommst du 2 Jahre nach einer Inspektion. Würdest du also irgentwann beschliessen im nächsten Jahr nicht mehr in Inspektion zu fahren hättest du bei Pitstop ein Jahr länger Mobilitätsgarantie.
    In Bezug auf Ersatzteile, die Garantie bleibt auch erhalten wenn man Ersatzteile in Erstausrüsterqualität nimmt. Für die Ersatzteile selbst steht muss ja der Einbauer garantieren bzw. klärt das in weiterem Verlauf mit seinem Zulieferer womit man als Käufer ja nichts zu tun hat.
    Zudem brauchen die wenigsten von uns wohl in den ersten 3 Jahren Ersatzteile- vielleicht mal Bremsbeläge bei Vielfahrer

    CX3 Sportsl.,1,5D,140PS,Tech-P.,Navi,8,5x19Felgen,245/35Reifen,225/45Winterreifen,LED-Rück.NR-schild-Innen.Edelstahlschutz Kofferraum,H+R,aufgepolstertes Sportlenkrad,autom.-Spiegel ankl.,abblend-Innenspiegel,AluFusspedale,Fussraumbel.,Stahlflex,4xEdelstahleinstiegsl.-bel.CX3 Logo,Mittelarml.,Heckspoiler,DAMD BODYKID,lack.Bremsättel,dyn.Blinker Mazda2 Sportsl,1,5D,140PS,Tech-P.Navi,Leder,H+R,Front-Heckspoiler,Schweller,lack.Bremssättel,AluFusspedale,Mittelarml.,Fussraumbel.Diffusor

  • Ich habe gerfragt, weil ich die Rechtslage kenne.
    Außerdem ist es üblich, dass man eine Behauptung auch begründen kann.

    Du hast natürlich Recht; ein Gesetz ist das natürlich nicht - aber das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12 sollte vollkommen ausreichend sein.
    Und nun noch mal extra langsam für Dich - es geht darum ob durch eine Wartung in einer Fremdwerkstatt die Herstellergarantie verloren geht oder nicht.

  • Mein Gott, wieviel Paragraphen und Gerichtsurteile will man denn in dem Thema noch zerpflücken.
    Kann doch jeder machen wieder will.
    Freie Werkstatt, und wenn es dann zum Fall der Fälle kommt und MAZDA stellt sich quer dann hat man halt Pech gehabt.
    Und mehr muß man zu dem Thema nun auch wirklich nicht mehr schreiben.

  • Du hast natürlich Recht; ein Gesetz ist das natürlich nicht - aber das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12 sollte vollkommen ausreichend sein.


    Na also, geht doch!


    Ganz interessant das Urteil:
    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=65665&pos=0&anz=1


    Hat sich schon jemand erfolgreich für den Fall der Herstellergarantie darauf berufen?
    Im Urteil geht es ja um eine Gebrauchtwagengarantie.


    Bei kausalem Zusammenhang zwischen nicht vorschriftsmäßiger Wartung und Schaden ist der Garantiegeber raus, er darf sich nur nicht pauschal aus der Verantwortung ziehen.


    Fragt sich, bei wem die Beweislast liegt:
    Beim Garantiegeber, weil er nicht leisten Möchte und dazu erfolgreich Kausalität reklamieren muss?
    Oder beim Garantienehmer, weil er gerne Leistung möchte?


    Bei der Gewährleistung ist der Käufer Beweispflichtig, bis auf die Beweislastumkehr während der ersten sechs Monate.

  • Mein Gott, wieviel Paragraphen und Gerichtsurteile will man denn in dem Thema noch zerpflücken.


    Das ist nunmal das Spielfeld (eher Schlachtfeld) auf dem man sich in Rechtsdingen bewegt.

  • Na also, geht doch!


    Wie wäre es wenn Du das nächste mal vernünftig nachfragen würdest, anstatt zu versuchen Deinen Gegenüber aufs Glatteis zu führen? ;)
    ...dann klappts auch mit dem Nachbarn :0005: