Werksgarantie

  • Ich bleibe dabei, ich hätte keine Lust auf Diskussionen.

    Musst du ja auch gar nicht ;) Sind doch alles mündige Bürger hier und ausserdem doch gar nicht die Fragestellung.


    Fakt ist, bei Wartung nach Herstellervorgaben in einer Meisterwerkstatt wird die Garantie nicht wegfallen. Wie das dann jeder handhabt, kann doch jeder selber entscheiden. Für mich kommt das auch nicht in Frage, aber verboten ist es nunmal nicht.


    Und ich möchte jetzt gar nicht wissen, wie viele durch ihre abgeschlossene Versicherung mit einem Glasschaden nicht mal zu Mazda dürfen ;) Oder bei einem Kaskoschaden ihre Versicherung die Wahl der Werkstatt überlassen 8o
    Komisch nur dass das dann kaum einer ausschließt ;)

  • Moinsen,


    letztendlich - auch dem Portemonnaie geschuldet - muss jeder selbst wissen, wie er es handhabt. Ein Auto ist nicht nur in der Anschaffung teuer, im Unterhalt auch...


    Wären wir mit unserem fMH nicht rundum zufrieden - auch der Oldie wird dort gewartet - würde ich auch nach einer Alternative schauen. Aber wie sieht es dann in der Praxis aus? Versprochen wird bei den freien gerne alles, wie sieht es dann aber bei einem Problem aus? Den fMH kann ich leicht bei „den Eiern“ packen.


    Es gibt sicherlich viele richtig gute freie Werkstätten - siehe Auto Doktoren auf YouTube - aber da würde ich eher mit einem VW, Ford, Opel oder Audi hinfahren, als mit einem Fabrikat wie Mazda, welches gerade wieder einen Marktanteil von knapp 2% bei den Neuzulassungen erreicht hat.


    Die Schrauber unseres fMH wissen sehr wohl um die Schwächen in den einzelnen Baureihen von Mazda und setzen entsprechend punktgenau an, in einer freien Werkstatt könnte das schwierig werden...


    Ist aber auch nur meine Meinung


    Oldschool :0032:

  • @Oldschool
    Es geht hier echt nur um popelige Wartungen und den Erhalt der Garantie. Bei anderen Reparaturen mag das echt zutreffen, aber wirklich überspitzt gesagt, ein Ölwechsel und ein paar Türscharniere schmieren ist echt kein Hexenwerk. Schau dir einfach mal den Wartungsplan an,da wird doch heutzutage kaum was gemacht.

  • Da magst du sicher Recht haben - wichtiger sind aber firmeninterne Kundendienstmassnahmen, Updates, Infos und teilweise Rückrufe.
    Und ob Pitstop, ATU & Co. die immer zu 100% umsetzt, wäre ich mir nicht sicher.
    Nicht das wir uns falsch verstehen; ich weiss dass Dir lt. Gesetz keine Garantieansprüche verloren gehen dürfen und auch dass nicht alle Mazda-Werkstätten preiswert und sauber arbeiten - aber man muss Für und Wider abwägen. Und bei mir schlägt der Zeiger zumindest für die ersten 3 Jahre in Richtung Mazda-Werkstatt. Das kann in 3 Jahren natürlich wieder ganz anders aussehen. Jedes Jahr im November kommen bei sämtliche (regelmässigen) Ausgaben auf den Tisch zum Check und dann wird entschieden...

  • Da magst du sicher Recht haben - wichtiger sind aber firmeninterne Kundendienstmassnahmen, Updates, Infos und teilweise Rückrufe.
    Und ob Pitstop, ATU & Co. die immer zu 100% umsetzt, wäre ich mir nicht sicher.

    Bitte nicht wieder alles vermischen, es geht um Garantieansprüche bei Fremdwartung. Alles andere muss doch jeder selber entscheiden. Und klar sollte jedem sein das man dann nicht unbedingt Kulanz und Service von Mazda erwarten kann. Allerdings gibt es auch fMH die weiter denken und trotzdem Service bieten ;)

  • Welcher Paragraph in welchem Gesetz?

    Ich antworte mal für @Lupoo da es für unsere Gesellschaft typisch ist gleich nach Paragraphen und Gesetzen zu rufen.


    Also, natürlich gibt es kein "Mazda-Gesetz" oder "Ich darf freie Werkstatt nutzen-Gesetz" ;) Das alles wird letztendlich durch BGB, bzw. auch deutsches AGB-Recht geregelt und es gibt BGH Urteile dazu. Letztendlich ist das "Koppeln von Wartungen beim Hersteller" nicht nur ein Kfz. Problem gewesen.


    Darüber hinaus auch durch die EU GVO geregelt,

  • Natürlich kann man die Frage des TO ganz als einzelnen Punkt betrachten - und einzeln betrachtet hast du theoretisch recht. Dummerweise hängt das eine von dem anderen ab und dass sollte man einfach beachten, Es wäre genauso töricht zu sagen Versicherung XYZ ist billiger. Rein vom Preis her betrachtet mag das stimmen - wenn man das Kleingedruckte dann liest, sieht es meist ganz anders aus.


    Und was wo wie geregelt ist, ist zwar sehr nett zu lesen - aber jeder der morgens alleine die Haustür findet, weiss, dass Recht haben und Recht zu bekommen zwei vollkommen verschieden Paar Schuhe sind.

  • Du bist 18, hast eine Schule besucht, hast einen Kopf und einen Computer - also bemüh Dich selber ;)


    Ich habe gerfragt, weil ich die Rechtslage kenne.
    Außerdem ist es üblich, dass man eine Behauptung auch begründen kann.


    Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung, aber nicht zur Garantie.
    Die Garantiebedingung kann allein der Garantiegeber diktieren.


    Hier ist die Gewährleistung geregelt:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
    https://dejure.org/gesetze/BGB/438.html


    Das ist alles zur Garantie im BGB:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/443.html