Hallo,
mir wurde gesagt,das bei einer Garantieleistung ein Ersatzwagen gestellt werden muss,allerdings nur für die Dauer der Arbeitszeit ,nicht für die Wartezeit auf das Ersatzteil !
Wo steht das , das man einen Anspruch darauf hat??? Mir hat der Händler gesagt das Mazda das Garantieteil zur Verfügung stellt und der Händler dann den von Mazda vorgegebenen Zeitrahmen bezahlt bekommt. Diese Zeitvorgabe ist manchmal Ok, manchmal aber auch zu niedrig. Dann muss der Händler die mehr gebrauchte Zeit tragen.Auf Ersatzwagen hat man keinen Anspruch da Mazda de nicht zahlt sondern es der Händler trägt.
Sollte es so sein wie du schreibst wäre es interessant zu wissen wo man das lesen kann, mündlich hilft es ja keinem der diese Leistung verweigert bekommt
 
		 
				
	 
									
		
 
  Ich sollte mich umgehend bei den Händler melden und nach einer "Lieferzeitanfrage mit Dringlichkeit" fragen. Ok dachte ich mir.
  Ich sollte mich umgehend bei den Händler melden und nach einer "Lieferzeitanfrage mit Dringlichkeit" fragen. Ok dachte ich mir.  
  Als Beispiel nannte er ich soll mal "Elvis lebt bei go.... eingeben dä kämen auch Meldungen die nicht der Wahrheit entsprechen.
  Als Beispiel nannte er ich soll mal "Elvis lebt bei go.... eingeben dä kämen auch Meldungen die nicht der Wahrheit entsprechen.  



 
  .  Beim Abholen hingegen (ich wurde angerufen dass das Auto fertig sei) konnte ich das Auto nicht gleich in Empfang nehmen da noch die besagten Dämpfer zu tauschen wären - sie hatten "gerade" die Mitteilung erhalten bzgl. der Rückrufaktion.
 .  Beim Abholen hingegen (ich wurde angerufen dass das Auto fertig sei) konnte ich das Auto nicht gleich in Empfang nehmen da noch die besagten Dämpfer zu tauschen wären - sie hatten "gerade" die Mitteilung erhalten bzgl. der Rückrufaktion.