EU - Artikel 13 und Artikel 11 - Schon wieder so ein Mist von der EU

  • Möchte zu gern wissen, wer von den Abstimmenden wirklich wissen/wussten, was sie abstimmen. ?(

    Ein Leben ohne CX-3 ist möglich ...

    ... aber sinnlos !


  • Das sind halt unsere gewählten Volksvertreter. Es ist einfach nur traurig. :cursing::thumbdown: Mein Herz blutet wenn ich sowas lese und die Verachtung wächst. Sehr schade.

  • Hab mal in der Schule gelernt, dass Demokratie Volksherrschaft bedeutet...
    ...oder hab ich da was falsch verstanden :0040:
    Schlimm!

    CX3 G120, FWD, Automatik, Kizoku Intense, matrixgrau-metallic,Navi, EZ: 10.01.2018

  • Hab mal in der Schule gelernt, dass Demokratie Volksherrschaft bedeutet...
    ...oder hab ich da was falsch verstanden :0040:
    Schlimm!

    Wir demonstrieren einfach zu wenig, Völker vereinigt Euch, hebt die Fahnen zum letzten Gefecht, so wie unser kleiner Trompeter. :P:rolleyes:8|8o

    CX3 - 121PS. Alter Wagen: VW GT Rocket.

  • Vorab, ich habe die Petition auch unterzeichnet. Wer will schon das Internet kaputt machen? Ich bestimmt nicht!
    Im Nachhinein frage ich mich aber schon ziemlich oft beim Surfen ob ich die falschen Leute unterstützt habe. Das Internet wird doch gerade durch viele anonyme, unmögliche, dumme und abartige Beiträge und Bilder kaputt gemacht. So etwas würde es vermutlich von Angesicht zu Angesicht nicht geben. Wir sind ja hier in einem braven Forum. Auf anderen Seiten hat man schon das Gefühl, man ist in der Kanalisation von London gelandet. (Ist die mit dem Fettberg :) )
    Aber nun mal eine konkrete Frage. Was bedeutet das Abstimmungsergebnis für dieses Forum?

    „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.“
    René Descartes

    :0022:

  • Es geht in erster Stelle um staatliche Kontrolle aka DDR 2.0 bzw. China, ich weiss ich mach mich unbeliebt, da ich aber als Datenschützer in sämtlichen Kongressen anwesend bin und auch meine Quellen habe, sollte das Internet so bleiben wie es ist, ein einziger Nachteil die sogenannte Werbeflut an Werbe-Emails, ich arbeite für mich privat schon daran, dass ich sehr viele abbestelle und nachhake ob diese meine Zustimmung hätten, genauso mit Werbeanrufe, ich frage immer woher haben Sie meine Daten und haben Sie meine Zustimmung ??? Die Reaktionen könnt ihr ausmalen......lach....
    Freedom for Internet, Meinungsfreiheit für alle !!!

    Mazda CX 3 Exklusive Line, abnehmbare AHK, 2 L, 121 PS, Automatik, Ausparkhilfe, etc. Obsidian Grau Metallic.......

  • OMG - der "kleine Trompeter" wird bemüht... :0009:
    "Von all´meinen Kameraden..."

    03/2018 I Mazda CX-3 SL 120 PS Benziner EZ 03/2018 I Sondermodell "PI" I 7-Gang-Schaltgetriebe I Sebring-ESD I Matrixgrau I Edelstahl-Einstiegsleisten I AZUGA-Kofferraumwanne & Gummifussmatten I dyn. Spiegelblinker I weiße Frontblinker I LED-Kennzeichenbeleuchtung I Alupedale I abnehmbare ORIS-AHK I 10/2022 verkauft nach problemlosen 74.750 Kilometern


    Nachfolger: Opel Cascada INNOVATION 1.6 Ecotec I 170 PS I Automatik I Mahagonibraun-Metallic I Leder hellbraun I ziemlich "volle Hütte"


    Don´t :0005: and drive! Gruß vom Niederrhein! :0027:

  • Aber nun mal eine konkrete Frage. Was bedeutet das Abstimmungsergebnis für dieses Forum

    @Steff71, schön. Aber siehe Frage oben. Geht es um das Urheberrecht oder um Meinungsfreiheit. Zusatzfrage: Zählen zur Meinungsfreiheit auch anonyme Beleidigungen?

    „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.“
    René Descartes

    :0022:

  • Welche Plattformen sind überhaupt von der Neuregelung erfasst?

    Der am meisten umstrittene Teil der Reform war und ist Artikel 13. In der nun beschlossenen Fassung dieser Norm ist jetzt geregelt, dass viele der Plattformen, auf denen Nutzer Content hochladen können, zukünftig für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften können. Der Entwurf der Richtlinie erfasst konkret alle „Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke (…), die von seinen Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.“ Doch auch Foren von kommerziellen Medien, Nischen-Netzwerke zu Spezialthemen, kleinere soziale Netzwerke aus der EU und wohl auch offene Fotodatenbanken könnten mit erfasst sein, solange das Hochladen von „User-generated-Content“ nur eines ihrer Hauptziele ist. Ausnahmen gibt es zum einen pauschal für nicht-profitorientierte Plattformen wie z.B. Wikipedia, aber auch für E-Mail-Anbieter, Cloud-Anbieter wie die Dropbox und Handelsplattformen wie Amazon und eBay. Zum anderen sollen nach dem erst kürzlich geschlossenen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich sehr junge und kleine StartUps nur eingeschränkt von den neuen Regelungen betroffen sein – doch auch sie werden die Änderungen hart treffen (dazu gleich mehr).


    Was müssen Plattformen zukünftig machen?

    Die nun beschlossene Fassung von Artikel 13 regelt, dass alle oben genannten Plattformen zukünftig selbst für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften können. Bislang sind die Nutzer unmittelbar haftbar, wenn sie Urheberrechte verletzen. Die Plattformen müssen nur reagieren und evtl. Content entfernen, wenn sie über eine Rechtsverletzung informiert werden (vgl. § 10 Telemediengesetz). Zukünftig sollen sie einer eigenen Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte nur noch schwer entgehen können:
    Zunächst müssen sie „beste Anstrengungen“ unternehmen, um Lizenzen der Rechteinhaber zu erhalten. Diese Regelung gilt für alle profitorientierten Plattformen, auch für die kleinsten und jüngsten. Die Lizenzen sollen dann alle Uploads durch User abdecken, die nicht selbst kommerziell handeln bzw. signifikante Einnahmen durch den Upload erhalten. Wie genau diese Kooperation zwischen Rechteinhabern und Plattformen genau funktionieren soll, darüber schweigt der Text. Es ist schwammig von Dialogen zwischen den Interessenvertretern die Rede, organisiert von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten.
    Nicht alle Rechteinhaber werden bereit sein, solche Lizenzen zu vergeben und sollen hierzu auch nicht gezwungen werden. Daher sollen in einem zweiten Schritt zumindest die Plattformen, die älter als 3 Jahre sind oder mehr als 10 Millionen Euro jährlichen Umsatz erwirtschaften, „beste Anstrengungen“ unternehmen, um dafür zu sorgen, dass nicht lizenzierte Werke, die Rechteinhaber bei den Plattformen eingereicht haben, nicht mehr hochgeladen werden können. Die einzige Möglichkeit, dies zu bewerkstelligen, ist es, eine neue, noch nicht existente Art von Upload-Filtern einzusetzen – auch wenn dies nicht explizit im Text steht. Die Rechteinhaber können den Plattformen also ihr eigenes Material liefern, damit die es in ihr Filtersystem einspeisen können. Alle durch Nutzer hochgeladenen Inhalte müssen dann mit einer riesigen Datenbank abgeglichen und auf Lizenzen kontrolliert werden. Bestehen keine Lizenzen, darf der Inhalt nicht online gehen.
    Die Frage, welches die „besten Anstrengungen“ sind, die einer Plattformen im Einzelfall auferlegt werden können, soll nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ermittelt werden. Kriterien sollen vor allem folgende sein: Typ, Publikum, Größe der Plattform sowie von der Art des Contents, der dort hochgeladen wird; außerdem von der Verfügbarkeit passender und effektiver Techniken sowie die Kosten, die auf den Anbieter dadurch zukommen. Letztlich soll es hier auch auf den aktuellen Stand der Technik ankommen, der sich in der Zukunft noch ändern kann.
    Sollte es doch einmal zu einem nicht lizenzierten Upload urheberrechtlich geschützten Materials kommen – etwa weil es einen technischen Fehler im Filter gab oder weil die Plattformen mangels Informationen der Rechteinhaber nicht die Möglichkeit hatten, den Content vorab zu filtern – gilt weitestgehend der bisherige Mechanismus: Alle Plattformen müssen – wie bisher – dafür sorgen, dass der Content wieder gelöscht wird (notice-and-takedown). Zusätzlich müssen alle Plattformen, die mehr als 5 Millionen Nutzer im vergangenen Jahr hatten, dafür sorgen, dass der gleich Content nicht noch einmal auf der Plattform hochgeladen wird – unabhängig von Alter bzw. Umsatz der Plattform. Auch für diese Verpflichtung gibt es faktisch nur die Möglichkeit, Upload-Filter einzusetzen.
    Wie will die EU verhindern, dass es zum „Overblocking“ kommt?


    In dem nun beschlossenen Text steht außerdem ein Passus darüber, dass die neuen Regeln nicht dazu führen sollen, dass rechtmäßige Nutzungen wie etwa Zitate oder Parodien geblockt werden. Wie genau diese Ausnahmen gewährleistet werden sollen, dazu schweigt der Text und überlässt die konkrete Umsetzung den Mitgliedstaaten.
    Ebenfalls bleibt unklar, wie die EU-Staaten gewährleisten können, dass die Plattformen nicht einer „generellen Überwachungsverpflichtung“ unterliegen sollen, während auf der anderen Seite gefordert wird, dass alles Hochgeladene gefiltert werden soll.
    Sollte es doch zu Beschwerden der User über zu Unrecht geblockte Inhalte kommen, so müssen die Plattformen einen effektiven Beschwerdemechanismus einführen, damit über diese Beschwerden entschieden werden kann. Daneben, so stellt der Text klar, steht den Nutzern immer der Weg zu den Gerichten offen.

    Mazda CX 3 Exklusive Line, abnehmbare AHK, 2 L, 121 PS, Automatik, Ausparkhilfe, etc. Obsidian Grau Metallic.......

  • Mein Fazit aus der ganzen unerfreulichen Sache ist, das ich nichts mehr hier hochladen werde, egal was.
    Ich möchte den Administratoren nicht ihre Freizeit verderben. Denn es gibt wohl sinnvolleres zu tun als jeden Käse zu prüfen.
    Ich sehe sie schon wieder sitzen, die Rudel Rechtsanwälte die geifernd darauf warten
    Abmahnbriefe zu versenden. Wofür hat die Gesellschaft eigentlich reichlich Kohle locker gemacht, hat die studieren lassen, damit die am Ende des Tages sich mit solch einem Mist beschäftigen können.