Du bist ja nicht ganz so falsch das es relevant für die Versicherung ist, aber so drastisch ist es nicht, zumindest nicht für den Unfallgegener. Die Versicherung kann sich nicht aus der Leistungspflicht herausreden, weil ihr Versicherungsnehmer ein vertragswidriges Verhalten gemacht hat. Als Unfallgegner muss man sich in solchen Fällen also keinen Kopf machen. Das die Versicherung ihren Versicherungsnehmer ggf. in Regress nehmen wird ist dann wieder das andere Thema, aber das muss jeder selber wissen.
Moin,
das ist so wohl richtig, der von mir evtl. Geschädigte bekommt seinen Schaden von meiner Versicherung ersetzt.
Was aber grundsätzlich nichts daran ändert, dass ich im Falle eines Falles trotzdem die A...karte gezogen habe und bei der Gesellschaft in der Kreide stehe...und das alles für einige PS mehr?
Ich finde, wenn eine Leistungssteigerung erfolgt, dann sollte auch eine Meldung darüber an die Versicherung erfolgen, damit auch hier die nötigen Anpassungen erfolgen können. Einen so riesigen Aufschlag wird es nicht kosten, man kann sich ja auch vorher erkundigen.
Ich hätte immer irgendwie ein schlechtes Gewissen...und eigentlich bin ich kein Pessimist, aber 1. kommt es oft anders und 2. als man denkt...