Klar kann man sich auf Gesetze zurückziehen. Nur steht das reale Leben nicht im Gesetzbuch. Wenn bei uns in der Famile 4 Mazdas (Vater, Ehefrau, Sohn 1, und ich) und ein Golf(Sohn2) alle LEDs haben. Damit alle ohne Mängel durch den TÜV kommen sagt das schon was aus.
Führe das nochmal weiter aus. Unsere Söhne haben ihre Auto EXTREM tiefer gelegt, grosse Felgen / Reifen drauf, Schweller, Spoiler dran und Sportauspuff verbaut. Da sie beide knapp über 20 Jahre sind und solche Autos fahren werden sie auch gerne von der Polizei angehalten. Das passiert so ca. alle 14 Tage. Auch bei diesen Kontrollen kommt von der Polizei nur, bei den LEDs wollen wir mal nichts sagen.
Letztes Jahr hatte ein Sohn mit seinem Golf ein Unfall (ihm wurde die Vorfahrt genommen)- Totalschaden. Auch da hat die Polizei nichts gesagt oder geschrieben.
Bei meinem 3er BL habe ich die linke innere Leuchte gewechselt. Normal ist links innen rot mit Nebelschlussleuchte und rechts innen weiss mit Rückfahrlicht. Vor langer Zeit habe ich aus England die linke innere Leuchte bestellt ( da ist links das Rückfahrlicht). Somit sieht er hinten symetrisch aus. Als Nebelschlussleuchte habe ich dann ein sehr starkes rotes LED verbaut. Noch auffälliger geht es nicht. TÜV ohne Mängel.
Ich stelle also fest, im Gesetz steht das es nicht erlaubt ist. Im REALEN Leben sagt weder der TÜV noch die Polizei etwas selbst bei schweren Unfällen nicht.