Beiträge von nowodka

    Was dein P.S. betrifft, bzw. was hier schon ein paar mal, von anderen geschrieben wurde, glaube ich nicht das Mazda sich da nicht die VIN merkt. In anderen Worten dass das kostenlose Update (3 Jahre) mit nicht der Karte sondern mit der VIN gekoppelt ist (ich würde es zumindest so machen).


    Schönes WE,
    alex

    Das glaube ich nicht.


    Jemand kauft den Wagen nach drei Jahren.


    Der Verkäufer hat aber die NaviKarte versaubeutelt.


    Der neue Käufer holt sich dann eine neue Karte (vom Händler oder aus dem Netz).


    Der möchte dann auch gerne Update`s. Wie läuft das dann wenn Mazda das von der VIN abhängig macht?

    Lieber Beany,


    wenn wir alle in Bayern Einfallen hebt sich der IQ auf mehr als Weisswurst und Weissbier.


    Nämlich mindestens um Pils und Currywurst.


    Holger hat aber schon Recht.


    Es können die im Umkreis wohnenden sehr gerne kommen oder zumindestens schon mal ankündigen ob oder ob nicht.


    Die Chance uns alle mal zu sehen und zu sprechen ist unbezahlbar. Das hat sich in Bochum und in Cottbus schon bestätigt.


    Schade das der liebe @Gilgamesch noch nicht angemeldet ist.

    Das Thema haben wir doch schon x mal besprochen.


    Sofern eine ABE zu den Felgen beiliegt und in dieser nicht steht das eine Eintragung in die Papiere gemacht werden muss, reicht es die ABE mit zuführen.


    Zusätzlich sind alle Reifengrößen die in der ABE für den CX 3 stehen ohne Abnahme zu fahren. Das muss aber drin stehen oder als Beiblatt auch mitgeführt werden. Eine sogenante Reifenfreigabe. Dabei geht es nur um die Größe, nicht um den Hersteller.


    Alles andere muss ein amtlicher Prüfer abnehmen und muss vom Halter danach beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.
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    Hier mal die Abschrift des Nachtrags zur ABE meiner Winterfelgen.


    Kraftfahrt-Bundesamt
    DE-24932 Flensburg



    ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
    nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
    Nummer der ABE: 49787*02
    Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7,5 J x 18 H2 Typ: MN 758
    Inhaber der ABE
    und Hersteller:
    UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
    DE-67098 Bad Dürkheim
    Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
    Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
    Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
    auch für den Nachtrag.
    In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
    Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
    Kraftfahrt-Bundesamt
    DE-24932 Flensburg
    2
    Nummer der ABE: 49787*02
    Die ABE-Nr. 49787 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 18 H2 , Typ MN 758,
    in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55015514 (3. Ausfertigung) vom
    22.06.2015 beschrieben.
    Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
    1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 13, 15, 17 (2. Ausfertigung)
    11, 12, 16 (3. Ausfertigung)
    des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
    den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.

    Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
    Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.06.2015
    festgehaltenen Angaben.
    Flensburg, 30.06.2015
    Im Auftrag
    Anlagen:
    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
    Nachtragsgutachten Nr. 55015514 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
    22.06.2015
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    In der ABE stehen bei dem CX3 für meine Felge folgende Reifen zur Auswahl:


    Handelsbezeicxhnung Fahrzeugtyp ABE / EWG Nr.
    Mazda CX-3 DJ1 e1*2007/46*1335*..


    Kw
    77-115 215/45R18 A90 A14 A19 A57
    77-115 215/50R18 A01 A12 K1c Flh S03
    77-115 225/45R18 A12
    77-115 235/45R18 A01 A12 K1c
    77-115 245/45R18 A01 A12 K1c K2b


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    Das heißt das alle Reifengrößen die hier stehen für meine Felge ohne Eintragung gefahren werden dürfen. Natürlich müssen die Auflagen erfüllt werden, also alles was dahinter steht (z.B. A12 = keine Schneeketten) Die Auflagen sind in der ABE erklärt.


    Wohlgemerkt, das bezieht sich in diesem Beispiel auf meine Felge ALUTEC MONSTR 7,5J x 18R ET 40
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    Das kann bei anderen Felgen auch anders sein.