Beiträge von Schrauberopa

    Das man dazu Redundanz aufbauen muß, zur Ausfallsicherheit, ist ja logisch. :)

    In der Tat - und das wird im Pflichtenheft der Entwickler dieser Systeme ganz oben stehen! Und das werden sie auch verwirklichen, denn sonst wird sich kein Hersteller trauen, sowas in ein Auto einzubauen.


    Die menschliche Psyche scheint ein Problem damit zu haben, wenn uns Kontrolle entzogen wird - möglicherweise verstört das unser Selbstwertgefühl :/

    Aber ich will hier keine Laien-Psychologie betreiben, sondern darauf hinweisen, dass wir seit geraumer Zeit auch anderen ganz+gar nicht unwichtigen Systemen in unseren Autos vertrauen, bei denen wir auch keine Möglichkeit zum Eingriff mehr hätten, wenn sie versagen sollten:


    Das Gaspedal ist schon seit längerem nicht mehr mechanisch, sondern by wire mit der Drosselklappe verbunden. Hat hier irgend jemand Angst, der Zossen könnte deshalb im denkbar ungünstigsten Moment in gestreckten Galopp verfallen, ohne dass wir ihm in die Flanken getreten hätten? Es sollte mich wundern, wenn man bei den Autos, die ja gar kein Zündschloß im ursprünglichen Sinne mehr haben, dann in voller Fahrt den Saft abdrehen könnte - und selbst wenn, kann während der "Schrecksekunde" eine Menge passieren...


    Oder nehmen wir die Airbags: Da gibt eine Elektronik den Feuerbefehl, ohne das wir - mit Ausnahme des Beifahrer-Airbags - irgend eine Eingriffsmöglichkeit hätten. Wenn uns die Luftsäcke dann ohne ersichtlichen Grund in Antlitz knallen sollten, hätte das garantiert höchst unerfreuliche Folgen - und wenn sie es im Falle eines Unfalls nicht tun sollten, auch...


    Bei der Analyse der Unfälle mit Personenschäden - also der schweren Unfälle - ist die weit überwiegende Ursache menschliches Versagen. Und auch bei dem kleinen Anteil, der auf technisches Versagen zurückzuführen ist, hat häufig menschliches Versagen es erst so weit kommen lassen, dass durch mangelhafte oder unterbliebene Wartung oder ein hartnäckiges Ignorieren irgendwelcher Auffälligkeiten im Fahrbetrieb es letzlich so weit kommen konnte, dass die Technik versagte.

    Dass bei einem einwandfrei gewarteten Fahrzeug ein sicherheitsrelevantes Teil plötzlich und unvorhergesehen versagt und damit zum Auslöser eines Unfalls wird, ist höchst selten, aber natürlich auch nicht unmöglich. Aber als geneigter Asterix-Leser weiß man ja auch, dass einem gegebenenfalls auch der Himmel auf den Kopf fallen könnte, wenn man ganz großes Pech hat - ein Restrisiko bleibt halt immer =O


    Wir werden uns - Unbehagen hin oder her - damit abfinden müssen, dass in unseren Autos, die immer mehr rollenden Computern gleichen, die altehrwürdigen mechanischen Systeme auf ein Minimum reduziert werden: Schließlich können sie mit den elektronischen Gehirnen nur auf dem umständlichen, kostenintensiven und zeitraubenden Weg der Übersetzung durch Aktoren und zusätzliche Sensoren kommunizieren. Ein elektrisches Sytem ist da einfach näher dran.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Glaubst du eine solche "Manipulation" lässt sich messtechnisch auf z.B. einem Prüfstand erfassen oder reden wir hier eher über die letzten I-Tüpfelchen der Strömungsoptimierung seitens Mazda?


    Bei der Entwicklung moderner Motore müssen die Ingenieure eine Menge Maßnahmen bündeln, um die angestrebten guten Abgas- und Verbrauchswerte zu erreichen. Welches dieser vielen Puzzleteilchen nun so bedeutend ist, dass sein fehlen deutlich erkennbare Auswirkungen hat - sei es nun lediglich meßtechnisch und das wohlmöglich auch nur unter ganz besonderen Umständen oder sogar spürbar im Fahrbetrieb - das können wohl nur diejenigen beantworten, die diesen Motor entwickelt haben - ich war nicht dabei ;)


    Festhalten darf man aber sicher, dass durch das Entfernen dieser Resonator-Box mit Sicherheit keinerlei positiver Effekt erreicht wird - es sei denn, man empfindet mehr Lärm als erstrebenswert (so wie die Schönheit im Auge des Betrachters liegt, liegt offenbar der Wohlklang im Ohr des Hörers...:) ).


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Die Resonator-Box hat durchaus ihren Sinn, wobei die Geräuschminderung eher ein (erwünschtes) Nebenprodukt ist:


    Wenn der Kolben im Ansaugtakt durch das geöffnete Einlaßventil Luft ansaugt, dann unterliegt diese Luftsäule auch den Gesetzen der Massenträgheit. Schließt das Einlaßventil, dann hört die Luft deswegen nicht augenblicklich auf zu strömen, sondern prallt vor das geschlossene Ventil, wird dort komprimiert und prallt zurück in Richtung Luftfilter wie ein Ball, den man vor eine Wand geworfen hat.


    Nun ist der Ansaugweg ja nicht absolut gradlinig, so dass die zurückprallende Luft einfach wieder den Ansaugtrakt verlassen könnte, sondern sie wird reflektiert und pendelt deshalb hin- und her, bis ihre Energie erschöpft ist. So weit so einfach.

    Nun reden wir ja hier nicht über einen Rasenmähermotor mit seinem einsamen Zylinder, sondern unsere Motore versorgen ja eine mehrfache Anzahl an Zylindern aus diesem einen gemeinsamen Ansaugtrakt (jedenfalls ist das bei unseren "zivilen" Motoren so...). Und da sich deren Ansaugtakte überschneiden, pendeln jetzt eine Menge solcher vagabundierenden Luftsäulen hin- und her und erzeugen dabei im Ansaugtrakt ein stömungstechnisches Chaos, das es der angesaugten Verbrennungsluft erschwert, ihren Zylinder zu erreichen, was zu Lasten einer optimalen Zylinderfüllung geht.


    Dieses Chaos kann man nicht verhindern (jedenfalls nicht mit einem gemeinsamen Ansaugweg für alle Zylinder, wie bei unseren Motoren üblich), aber man kann es vermindern - und jetzt kommt die besagte Resonator-Box ins Spiel:

    Diese Box ist eine schwingungstechnisch abgestimmte Expansionskammer, in der sich die zurückprallenden Luftsäulen ausdehnen und damit entspannen können, wobei sie einen Großteil ihrer Energie verlieren. Dadurch vermindert sich das "Chaos" und die angesaugte Verbrennungsluft muß sich ihren Weg zum jeweiligen Zylinder nicht mehr so energiezehrend freikämpfen, wodurch die Zylinderfüllung verbessert wird.


    Da die zurückströmenden Luftsäulen ja gleichzeitig Schallwellen sind und die Lautstärke auch durch die Schallenergie beinflusst wird, sinkt natürlich auch deren Schallpegel, wenn man sie eines Großteils ihrer Energie beraubt (das Grundprinzip eines jeden Schalldämpfers) - ein angenehmer Nebeneffekt dieser Resonator-Box.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Ich gehe davon aus, dass Axel mir nicht böse ist, wenn ich mich vordränge ;)


    Der "Türkontaktschalter" ist in den Schließmechanismus der Heckklappe integriert.


    Heckklappenschloss.jpgD


    Du erkennst ihn hier an der rechten Ausstülpung inkl. Kabelbaum/Stecker -Edit- wobei dort auch noch die Magnetspule für das elektr. Öffnen sitzt -Edit-

    Das Ganze ist nur zugänglich, wenn man die Abdeckung innen an der Heckklappe entfernt.


    Dieser Schalter ist ein Umschalter: Ist die Klappe geöffnet, gibt der Schalter Kontakt zur Kofferraum-Leuchte. Ist die Klappe geschlossen, wird dieser Kontakt unterbrochen und statt dessen auf das Steuergerät der ZV geschaltet ( als Signal: Klappe geschlossen -Edit- sowie Kontakt zur Magnetspule -Edit- ). Ich schreibe hier bewußt "Kontakt", weil ich nicht geprüft habe, ob jetzt die 12V oder aber Masse geschaltet wird.


    So wie du die Situation schilderst, scheint hier dieser Schalter in der Stellung "Klappe geschlossen" zu hängen, womit das ZV-Steuergerät eben dies "annimmt" und außerdem die Leuchte nicht funktionieren würde.

    Wenn du es dir zutraust, dann bau das Teil doch mal aus und prüfe, ob es da ein mechanisches Problem gibt, das man beheben kann...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Ich habe aus aktuellem Anlass diesen Thread mal hoch geholt, weil ein User in einem Nachbarforum einen offenbar erfolgreichen Weg gefunden hat, für 25 € und ein wenig Schrauberei sein von der "Riss-Krankheit" verunstaltetes 7" MZD zu heilen und so freundlich war, auch eine umfassende Anleitung zu posten.

    Ich verlinke den Thread einfach mal

    Mazda3 (BM) - Flecken im Navi - bitte um Hilfe
    Hallo, ich bräuchte nochmal einen Tipp von Euch, schaut Euch mal bitte das NAVI an, was ist das? Es funktioniert noch alles sieht aber unschön aus, ich habe…
    www.mazda-forum.info

    vielleicht hilft es dem einen oder anderen von dieser Krankheit Betroffenen...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Hallo Ralf ,


    soweit mir bekannt ist (bin kein ADAC-Mitglied), umfasst der Verkehrsrechtschutz des ADAC auch eine telefonische Rechtsberatung bei z.B. Streitigkeiten mit der Autowerkstatt wegen mangelhafter Reparatur. Ich vermute mal, dass auch andere Rechtschutzversicherungen das ähnlich handhaben. Zwar sind Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen dann meist in einem weiteren Baustein (Privat-Rechtsschutz, Miet-Rechtschutz) versichert, aber gerade beim Verkehrsrechtschutz liegt es nahe, dass man Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, die das Fahrzeug betreffen, hier einschließt, wobei natürlich auch eine telefonische Rechtsberatung enthalten sein sollte..

    Obwohl im vorliegenden Fall nicht die Werkstatt sondern der Hersteller einen ärgert, empfinde ich die Sache als durchaus noch im Thema und würde mich als Rechtschutzversicherter deshalb nicht scheuen, mal zum Telefon zu greifen.

    Sollte man auf der anderen Seite so spitzfindig sein und meinen, dass das ja nichts mit der Werkstatt zu tun hat und ablehnen, kann man sein Versicherungsverhältnis ja mal überdenken...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Vorsicht, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln!

    In dem von Ralf verlinkten sehr interessanten Artikel geht es um die Frage, ob bzw. unter welchen Vorraussetzungen eine Reparatur während der 2-jährigen Gewährleistungspflicht (!) eine erneute Gewährleistungsfrist zum Laufen bringt.

    In unserem Fall geht es aber nicht um die gesetzliche Gewährleistung, sondern um Garantie. Beides kann gleichzeitig bestehen, ist aber im Wesen sehr unterschiedlich:


    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gibt dem Käufer (bei einem Kaufvertrag) oder Auftraggeber (bei einem Werkvertrag) eine Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Verkäufer bzw. Auftragnehmer - aber auch nur dann, wenn die Sache, um die es da geht, bereits bei Übergabe mit einem Mangel behaftet war. Auch wenn in diesem Zusammenhang immer von einer 2-jährigen Gewährleistungsfrist die Rede ist darf man dabei nicht vergessen, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt - von da an kann (aber muß nicht) der Verkäufer/Auftragnehmer fordern, dass der Anspruchsteller den Beweis für das Vorliegen eines Mangels im Sinne der Gewährleistung führt. Und auch während der ersten 6 Monate ist der Verkäufer nicht automatisch in der Pflicht, sondern kann die Leistung dann verweigern, wenn deutliche Anzeichen dafür bestehen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache bestand, sondern später durch z.B. Gewaltanwendung, unsachgemäßen Gebrauch oder unauthorisierte Eingriffe erfolgt sein könnte - dann wäre der Käufer auch jetzt schon in der Pflicht, das Vorliegen eines Gewährleistungsanspruches zu beweisen.


    Anders bei der Garantie: Im Gegensatz zur (gesetzlichen) Gewährleistung, deren Bedingungen von den Vertragsparteien weder ausgeschlossen noch abgeändert werden können, ist die Garantie ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, das dieser weitestgehend frei ausgestalten kann und das nur zwischen dem Hersteller und dem Käufer besteht. Der Verkäufer tritt hier, wenn er die Nachbesserung im Auftrag des Herstellers (!) ausführt, gegenüber dem Käufer nur als Erfüllungsgehilfe des Herstellers auf.


    Wenn ich die Schilderung von UA69 richtig gelesen habe, dann wurde die Lenkung zum ersten Mal nicht während der Gewährleistungsfrist (und dann ausdrücklich als Gewährleistungsfall, also dem Händler als Anspruchgegner und nicht Mazda) ausgetauscht, sondern der Mangel wurde Mazda erst kurz vor Ablauf der Garantiezeit (!) bekannt und dann im Rahmen der Garantiezusage beseitigt. Das ist eine grundsätzlich andere Situation als in dem verlinkten Artikel, denn in unserem Fall war die Gewährleistung für das Auto und damit auch für die Lenkung schon abgelaufen, bevor dem fMH bzw. Mazda der Mangel bekannt wurde und abgestellt worden ist.

    Nun könnte man argumentieren, dass die Lenkung im Rahmen eines Werkvertrages (mit dem fMH als Erfüllungsgehilfen von Mazda) ausgetauscht wurde und deswegen eine Gewährleistungspflicht entstanden sein könnte (was ich, wie ich schon schrieb, für nicht gegeben halte). Aber selbst wenn wir das mal annehmen, dann wäre nach dem Bericht von UA69 mehr als ein halbes Jahr vergangen, bis er dem fMH das Vorliegen dieses behaupteten Mangels auch dokumentieren konnte. Damit würde aber jetzt ihn die Beweislast treffen nachzuweisen, dass die ausgetauschte Lenkung von Anfang an mangelhaft war - allein der Umstand, das es eine Lenkung der alten Serie ist, wäre ja kein Beweis, denn mit so einer Lenkung fahren eine Menge Autos ohne Probleme rum. Gutachter sind nicht billig!


    Das bedeutet aber nicht, dass man jetzt notwendigerweise klein beigeben muß. Auch wenn die Rechtslage nichts hergibt, kann man es ja trotzdem mal auf gütlichem Wege versuchen.

    Wie Ralf ganz richtig schrieb: Wer aufgibt, hat schon verloren. Es kann dabei allerdings nicht schaden, wenn man sich dabei über den bestehenden Spielraum in Klaren ist.

    In diesem Sinne guten Erfolg!


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Aber es ist doch gar nicht so schwer:


    Die gesetzliche Gewährleistung kann hier nicht greifen, weil beim Garantieaustausch gar kein Kauf- oder Werkvertrag zwischen Mazda bzw. dem fMH und dem Farzeugeigentümer zustande gekommen ist - der fMH rechnet das mit Mazda ab.

    Und wenn man sich mal die Mühe macht die Mazda-Garantiebedingungen zu lesen (so es denn Mühe wäre), würde man unter Punkt 9 "Garantiereparaturen" im Absatz 2 lesen:

    "Die Garantie für reparierte oder ersetzte Teile erlischt zum gleichen Zeitpunkt wie die betreffende Mazda Garantie. Garantiereparatur und Austausch unter Garantie verlängert nicht die betreffende Mazda Garantie."


    Und was das Lenken im Stand angeht, ist es tatsächlich eine Tortur für alle dabei beanspruchten Teile - schon eine ganz geringe Geschwindigkeit (Kriechen) schaft hier spürbar Entlastung.

    Ein Auto ist schließlich ein Fahrzeug, kein Stehzeug...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)