Welche Kosten müssen bei einer Mangelbeseitigung übernommen werden?

  • Hallo zusammen


    Ich habe vor einem viertel Jahr einen gebrauchten Mazda bei einem Händler erworben. Nun sind Mängel aufgetreten, die die Car Garantie nicht abdeckt.

    Ich muß das Kfz für mehrere Tage zur Reparatur zum Händler bringen. Die einfache Strecke beträgt 150 km. ich bekomme für die Zeit einen Leihwagen. Ich hätte es auch bei mir vor Ort machen lassen können, da hat der Verkäufer aber nicht mitgespielt, wahrscheinlich waren die Reparaturkosten der Fachwerkstatt zu hoch.


    Mir geht somit ein ganzer Arbeitstag flöten. Welche Erfahrung habt ihr in so einem Fall schon gemacht?

    Bleiben ich auf dem Verlust der Arbeitszeit sitzen, ich bin selbstständig?



    Vielen Dank im Voraus.

  • zum Thema Gebrauchtwagengarantie hab ich folgendes gefunden: Link


    welche Mängel sind denn aufgetreten?

    welche CarGarantie hast Du?

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD

  • Danke Axel


    Mir geht es nur um den Verdienstausfall, alles andere übernimmt der Händler.

    Der ADAC schreibt dazu:

    ''Der Verkäufer muss darüber hinaus keine Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall übernehmen. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.''


    Ein Mitarbeiter hat damals während der Übergabe des gekauften Kfz mir gesagt, dass da ein Defekt vorliegt. Den Defekt hatten die am Tag meiner Abholung bemerkt.

    Somit ist das wohl ein nachweisliches Verschulden.

    Wir reden jetzt aber nicht von einer großen Summe, mir geht es halt nur um das Prinzip.