Beiträge von CX-3er

    Danke Axel


    Mir geht es nur um den Verdienstausfall, alles andere übernimmt der Händler.

    Der ADAC schreibt dazu:

    ''Der Verkäufer muss darüber hinaus keine Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall übernehmen. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.''


    Ein Mitarbeiter hat damals während der Übergabe des gekauften Kfz mir gesagt, dass da ein Defekt vorliegt. Den Defekt hatten die am Tag meiner Abholung bemerkt.

    Somit ist das wohl ein nachweisliches Verschulden.

    Wir reden jetzt aber nicht von einer großen Summe, mir geht es halt nur um das Prinzip.

    Hallo zusammen


    Ich habe vor einem viertel Jahr einen gebrauchten Mazda bei einem Händler erworben. Nun sind Mängel aufgetreten, die die Car Garantie nicht abdeckt.

    Ich muß das Kfz für mehrere Tage zur Reparatur zum Händler bringen. Die einfache Strecke beträgt 150 km. ich bekomme für die Zeit einen Leihwagen. Ich hätte es auch bei mir vor Ort machen lassen können, da hat der Verkäufer aber nicht mitgespielt, wahrscheinlich waren die Reparaturkosten der Fachwerkstatt zu hoch.


    Mir geht somit ein ganzer Arbeitstag flöten. Welche Erfahrung habt ihr in so einem Fall schon gemacht?

    Bleiben ich auf dem Verlust der Arbeitszeit sitzen, ich bin selbstständig?



    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo zusammen

    Ich beabsichtige einen CX-3 aus 2017 zu kaufen, er ist Scheckheft gepflegt und hat knapp 40.000 km gelaufen.

    Mich wundert es aber, dass an den vorderen Bremsscheiben bereits ein Grat von mindestens 1 mm erzeugt wurde.

    Kann das sein?

    An eine Tachomanipulation glaube ich nicht, oder muß man das auch hinterfragen? Danke im Voraus


    Danke im Voraus