Inspektionsintervall

  • Ist das bei Mazda normal, dass das mal mehrere Tage dauert ?

    Klima stinkt, 2 Tage. 1.Wartung+Garantiearbeiten, 2 Tage und dann Teile nicht da.Ich weiß ja nicht ob das bei Mazda generell so ist. Bringe nächsten Mittwoch für die offenen Garantiearbeiten (dauert so 90min.) das Auto
    um 6Uhr30min hin und bekomme es erst ab 17UHR wieder. :0019: Bei VW und Audi habe habe ich das Auto immer am selben Tag wieder bekommen, Teile immer vorrätig und auch die Rechnung war trotz Longlifeöl immer
    geringer. :m0041:

    Mein CX3: 120 PS Schalter, Sports-Line, Rubinrot , KeylessGo deaktiviert, Technikpaket seit 11.09.15 is er da!

  • ist doch schnuppe ob ihr den wagen am gleichen oder am nächsten tag bekommt,der weg ist der gleiche....ihr kriegt doch sicherlich nen leihwagen. :)

    Gruß Smoothrider :0032:


    Hoffe man versteht mich auch ohne Groß- / Kleinschreibung , wenn nicht....
    I don't give a F○●□
    Nur die SGE :thumbup::frankfurt::thumbup:


    Wenns mal ums auto geht : 120ps Automatik Sportsline

  • Wenn du deinen neuen CX-3 nur noch in einer freien Werkstatt machen läßt,
    dann wird man im Garantiefall bei MAZDA aber mal ganz laut lachen und dir eine schöne lange Nase zeigen.

    Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.


    Darin stellt die Kommission klar, dass der Kunde während der Garantie-/Gewährleistungszeit die Möglichkeit haben muss, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten an seinem Fahrzeug freien Werkstätten durchführen zu lassen. Er kann nicht verpflichtet werden, derartige Arbeiten bei einer Vertragswerkstätte durchführen zu lassen. „Normale" Wartungs- und Reparaturarbeiten ausserhalb von Garantie und Gewährleistung (zB Ölwechsel, wiederkehrendes Service, Arbeiten im Zuge der Pickerl-Überprüfung, usw) dürfen damit während laufender Garantie bzw innerhalb der Gewährleistungsfrist bei jeder Werkstatt in Auftrag geben. Arbeiten aus Garantie und Gewährleistung und Arbeiten aufgrund von Rückrufaktionen müssen aber in der vertragsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden
    Die KFZ-GVO neu (461/2010) ist seit 1. Juni 2010 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2023.


    Und mit dem Öl das ist er schon gewöhnt mein Mechaniker ich habe bei einer Zulieferfirma für die Ölindustrie gearbeitet und bekomme durch meine Kontakte den Liter Markenöl ab Werk um 7 Euro inkl.Steuer na da werde ich das gleiche öl nicht dem Autohändler ums vierfache abkaufen ,

    Einmal editiert, zuletzt von biglo190 ()

  • Genau das wollte ich auch schreiben. Is völlig Wurscht welche Werkstatt, Garantie muß gewährleistet werden vom Hersteller. ;)

    Gruß Axel


    Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht.


    CX3-G121 Selection; Polymetal-Gray / FWD / 6GS / DUK-P / TEC-P / NAV; 2 Jahre Anschlussgarantie; AHK; 2CAN on Board; Gummipuffer
    CX3-Sportsline; D105 FWD

  • Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.


    Zitat

    Ausnahmen bestätigen die Regel
    Tritt nämlich im Zeitraum der Herstellergarantie oder der gesetzlichen Sachmängelhaftung ein Schaden am Fahrzeug auf, muss eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Denn Nachbesserungen dürfen nur beim Verkäufer oder in einer Werkstatt derselben Fahrzeugmarke durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass Hersteller sich auch nach Ablauf der Garantie aus Kulanz an anfallenden Reparaturkosten beteiligen. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, wird die in dem Moment abgelehnt, wenn die vorangegangenen Arbeiten an dem Wagen nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt werden.Quelle: n-tv.de


    Vor allem beim Thema "lückenloser Nachweis" wäre ich persönlich dennoch vorsichtig.
    Da kann schon ein fehlender Haken im Prüfprotokoll entscheidend sein.


    Und das es den Servicenachweis nur noch Digital bei Mazda gibt, ist mir persönlich auch neu,
    hatte bisher immer ein Serviceheft, wo alles drin stand. Kommt denn jede freie Werkstatt
    da so einfach an die Daten ran?

    CX-3 Sportsline Diesel 105PS Schalter Cyanitblau Metallic Technik-Paket,
    CX-3 Gummi Fußmatten und Kofferraumwanne, Brodit Halterung für Galaxy S5
    In Besitz seit 12.07.2016 18Uhr

  • Und das es den Servicenachweis nur noch Digital bei Mazda gibt, ist mir persönlich auch neu,
    hatte bisher immer ein Serviceheft, wo alles drin stand. Kommt denn jede freie Werkstatt
    da so einfach an die Daten ran?

    Ja leider gibt es das Serviceheft nur digital und ja es gibt eine eigene Werbseite von Mazda wo man sich als freie Werkstatt reinklinken kann und zugriff auf alles hat vom Serviceheft bis zur Technische Anleitungen und Software kostet aber auch 5 Euro pro tag und da der CX3 technisch auf den Mazda 2 basiert sollte sich auch die freie Werkstatt damit zurechtfinden


    siehe Link


    https://mapps.mazdaeur.com/mud…DB-4550-8EF0-B8A820C260BE

    Einmal editiert, zuletzt von biglo190 ()

  • So wie es sich anhört, kommen nur Mazdawerkstätten an den digitalen Nachweis. :D


    Zudem ist die Wartungshistorie Ihres Fahrzeugs jederzeit komplett einsehbar. Das erleichtert die Arbeit – zum Beispiel, wenn Sie Ihren Mazda Partner wechseln oder einmal im Ausland unterwegs sind. Außerdem hilft es, unnötige Arbeiten zu vermeiden und schont somit Ihren Geldbeutel. Um Einblick in den digitalen Service-Nachweis zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Mazda Partner in Ihrer Nähe.

    Mein CX3: 120 PS Schalter, Sports-Line, Rubinrot , KeylessGo deaktiviert, Technikpaket seit 11.09.15 is er da!

  • @biglo190

    Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht

    Sei gegrüßt,


    das Urteil war mir so nicht bekannt. Aber ich möchte dafür wetten, das die Großen (in diesem Fall MAZDA) im Falle eines Falles die Sache mit allen möglichen juristischen Tricks so in die Länge ziehen werden, das dir der Spaß vergeht.
    Oder ist dir schon ein praktischer Fall bekannt ?
    Aber davon mal abgesehen welche freie Werkstatt ist denn elektronisch so ausgerüstet, das das für alle Typen paßt ? Denn gerade heutzutage läuft doch fast alles über die Elektronik.


    Also ich gehe das Risiko nicht ein, mich für ein paar gesparte Euros eventuell in die Nesseln zu setzen.


    Gruß
    Helmut

    Einmal editiert, zuletzt von hellew ()