Beiträge von Oldstyler

    Falsch Oldstyler. Das Bodykit von stephan-jutta wurde per Einzelabnahme abgenommen/eingetragen. Da ist kein Prüfzeichen o.ä. notwendig.


    Eine Einzelabnahme darf aber nicht der ECE Regelung über Kennzeichnungspflicht von Leuchten aushebeln, in dem Fall wird vermutlich (das Dokument kennen wir nicht) der Stoßstangenansatz ohne ABE etc. eingetragen worden sein, und wenn die Funzeln ohne lichttechnische Prüfzeichen miteingetragen wurden, haben wir den typischen Fall von TÜV Eintragung die einer Verkehrskontrolle die z.B. die Leuchten begutachtet und feststellt das hier kein Püfzeichen vorhanden ist und somit 'irgendwas nach vorne leuchtet' und der Wagen kann stillgelegt werden.

    So einfach ist das.


    LG Rob

    Oldstyler : ich kenne die Realität und habe auch Ahnung vom Thema und weiß was es braucht um Teile konform am PKW zu installieren. (da wir uns nicht persönlich kennen steht Dir dazu auch kein Urteil zu) :)

    Ich muss Dich nicht persönlich kennen um mir Aufgrund der Reaktionen ein Urteil zu bilden und das zu äußern.


    Was ich aber nicht verstehe ist: Warum gibt es in Deutschland eine Prüforganisation der ich alle "großen" Veränderungen am Fahrzeug vorführen muß um die von eben dieser Organisation in die Fahrzeugpapiere eintragen und genehmigen zu lassen. Aber jeder Polizist kann trotzdem sagen, nööööö das paßt nicht, ist illegal????:/ Damit macht sich der TÜV doch obsolet.


    Wenn Du mir diese Frage beantworten kannst, dann geb ich Ruhe.

    Du lebst in dem Land wo von solchen Eintragungen keine absolut eindeutige Rechtsklarheit abzuleiten ist und fragt mich als 'Ausländer' warum das bei Euch so ist ?

    Ich kann Dir die Frage nur insofern beantworten dass es genug Beispiele dazu gibt (Forenberichte), es div. Videos gibt wo es um genau das Thema geht, d.h. eine TÜV/DEKA usw. Eintragung ist nicht das oberste Gesetz und eine Eintragung kann jederzeit überprüft, in Frage gestellt und angezweifelt werden.


    Da es bei vielen Eintragungen/ABE/div. Materialgutachten/etc. eine Grauzone gibt, ein Gutachter einer Auslegung folgt, ein anderer Gutachter sieht das anders und schon hast zwei Meinungen oder Entscheidungen.


    Du kennst sicherlich Gerichtsverfahren wo Gutachter auf beiden Seiten die gleiche Sache anders beurteilen und so Prozesse Jahre dauern können, warum soll da Eintragungen absolut eindeutig und unumstößlich sein ?


    Ich kenne ja die konkrete Eintragung der Front mit den zusätzlichen Leuchten nicht, daher gings mir nur um das Detail das es eine Anzahl von Leuchten am Fahrzeug pro Verwendung gibt, d.h. 2 Tagfahrleuchten oben im Scheinwerfer und zwei weitere unten in der Stoßstange sind laut ECE zu viel, nur ist die Funzel da unten eine TFL oder nur eine Positionsbeleuchtung ? (steht ja nix drauf also ist sie keine zugelassene Leuchte !) wenn das dem Prüfer egal war, ist das nett, ein anderer Prüfer wird das evtl. nicht so sehen.

    Wie dieses Ding eingetragen wurde wäre zu hinterfragen um evtl. mehr herauszulesen.


    Du weißt sicher das jede Beleuchtungseinheit am Fahrzeug geprüft sein und die Prüfnummer ersichtlich sein muss, wie soll eine Funzel ohne jegliche Kennzeichnung legal verwendet werden ? Selbst das Leuchtmittel ist Bestand der Typenprüfung und Glühlampen dürfen nicht durch Leds ersezt werden ohne das der Scheinwerfer damit seine Zulassung verliert, da ist es unerheblich dass das Leuchtmittel vielleicht sogar eine ECE Kennung hat (ob echt oder gefäscht..) in einem Scheinwerfer der ohne Led geprüft wurde hat das Zeug nichts verloren.


    Mehr habe ich dazu nicht zu sagen, warum das bei Euch so läuft musst leider selbst herausfinden.


    LG Rob

    Und... Ich persönlich denke von nem Tagfahrledstribe geht keine Gefahr aus So lange die Stoßstange inkl selbigen hält ist alles im grünen Bereich.

    Wäre ja blöd wenn die Stoßstange bei der irren Höchstgeschwindigkeit nach unten klappt und nur die Kabel der Ledfunzeln das Ding aufhalten........ :saint:


    LG Rob

    Oldstyler

    Der Ton macht die Musik. Ich denke die meisten hier haben verschnupft reagiert, weil deine Art der Ansprache eher rüde rüber kam. "Pissvergleiche" kommen aggressiv rüber.

    Gut getroffen, diese Provokation war letztendlich auch Sinn der Sache (bei Regeln und Vorschriften ist Deutschland Weltmeister !) daher auch mein Unverständniß das selbst ein Mod keine Ahnung vom Thema hat bzw. sich nicht an der Realität orientiert.


    Wie gesagt, mir ist es egal was sich jemand ans Auto schraubt solange es mich nicht gefährdet, es soll nur nicht unerwähnt bleiben das 'legal' und eine TÜV-Eintragung durchaus 2 paar Schuhe sein können und hängen bleibt es beim Fahrzeughalter.


    LG Rob

    also wenn ich den TÜV darauf hin anspreche und dieser das trotzdem absegnet, was ist dann Dein Problem Oldstyler . In der STV(Z)O steht so vieles was teilweise keinen in D wirklich interessiert.

    Hast Du meinen Post verstanden oder nicht zu Ende gelesen ?


    Mir ist es wurscht was Ihr Euch an Eure Karren schraubt, Dein Post zeigt nur das selbst Du es nicht verstanden hat!


    Es gibt Gesetze (bei Euch in D sogar das Ordnungsamt das nachsieht ob ihr beim WC-Gang den richtigen Pinkelwinkel verwendet) und es gibt EU-weit gültige Vorschriften, die in den Fall etwas anderes sagen. Also laber nicht etwas von 'mein Problem', es wird zu Eurem Problem bei genauer Betrachtung.


    Wie SapAce es auch richtig schreibt, Du liegst einfach falsch, Dein Satz:

    Wenn ich sowas offiziell abnehmen lasse und es wird ohne Mängel abgenommen, dann ist das für mich auch rechtskonform

    zeigt einen Teil der Problematik, hast Dich schon mal damit beschäftigt das ein 'gültiger' TÜV-Eintrag praktisch nichts bedeutet im Falle einer Verkehrskontrolle, der kann Wagen problemlos stillgelegt werden inkl. einer Prüfung durch einen Gutachter der dann vieles aus der Eintragung 'zerlegt' und als deutlich ausserhalb des Ermessensspielraumes ansieht?


    Auch der Satz:

    In der STV(Z)O steht so vieles was teilweise keinen in D wirklich interessiert.
    zeigt nur das Du nicht unterscheiden kannst zwischen legal und 'es wird geduldet solange es keinen Konflikt gibt'.


    Ob Dich die STVZO interessiert oder nicht wird dann zu DEINEM Problem wenn es drauf ankommt und glaube mir, Deine Antwort: aber der TÜV....... interessiert dann keinen.


    Mir ist es wurscht was Du glaubst, legal ist so ein TFL ohne Kennzeichnung NICHT, da kannst Du hüpfen wie Rumpelstilzchen und winken. ;)


    LG Rob

    Ich habe den Tüvler extra drauf hingewiesen das die TFL aus Japan sind und gefragt ob man 4x TFL eintragen muss.

    Und nur weil das diesem TÜVler egal war bedeuet das noch lange nicht das es legal ist, selbst die Position des angeblichen TFL ist möglicherweise grenzwertig auch dazu gibt es Vorschriften sowohl über die Anzahl als auch die Montagepositionen und Kennzeichnungen etc.


    Eine schöne Überischt habe ich hier gefunden, ich erspare mir die STVZO zu durchsuchen, die kennst Du als Deutscher sicher besser.

    Hier die gültige ECE Regelung wo auch die Anzahl ersichtlich ist, alle Informationen sind öffentlich zugängig. (also keine Geheimsisse)


    Zum Schluß, mir is es wurscht was Du Dir da ans Auto hängst aber spätestens wenn ein Exekutivorgan sauer ist hast ein Problem damit egal ob der blinde TÜVler ein Auge zugedrückt hat bei den Kirmesdingern. Auch egal ob Du es eingetragen hast oder nicht, ob diese Eintragung hält wird nach einer Stillegung festgestellt bzw. ein Gutachter entscheiden.


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in dem Fall glaube ich nicht das Du tatsächlich glaubst das diese Dinger 'legal' sind und betrieben werden dürfen ! ;)


    EOD


    LG Rob

    Die haben keinerlei Prüfzeichen , waren beim Bodykid dabei und sind so vom TÜV abgesegnet.

    Eher übersehen oder ignoriert, Du weißt genau das jede Art von Aussenbeleuchtung ein entsprechnendes Prüfzeichen haben muss, also sind die diese TFL auch nicht legal.


    LG Rob