Beiträge von Canyon99

    wenn ich der Meinung bin, das ich zu viel bezahle, kann ich mit dem gegenüber reden!!! ICH jedenfalls kann das. Und genau da liegt das Problem.....

    Verstehe die ganze Diskussion & Aufregung sowieso nicht. :D Nichts anderes tun wir ja auch: Wir reden mit dem zuständigen Service Mitarbeiter. Wenn er mir "Mondpreise" für das Öl nennt, bring ich mein eigenes mit, fertig. Das kennen die Autohäuser doch mittlerweile. Ist bei den sog. Premium Marken kein Problem mehr, warum soll das also bei Mazda der Fall sein??? Deswegen werden die Autohäuser bestimmt keine roten Zahlen schreiben... Mein Händler hat mit mir schon so viel Geld verdient - Auto, Zubehör, Felgen, Garantie etc. - warum sollte er da mit dem bißchen Öl ein Problem haben??? ;)

    @Rasi


    das sind mir ja die Liebsten ! Erst selber austeilen, aber nichts einstecken können. Das war doch NICHTS, dir hat hier niemand den Mund verboten!! Wie bist du denn drauf ... ??? Du solltest mal an deiner Toleranz arbeiten :D

    @Rasi


    na, da können wir uns ja wirklich alle glücklich schätzen, daß hier wenigstens einer im Forum einen Plan hat....... Man kann zu dem Thema anderer Meinung sein, aber das mit den persönlichen Kommentaren solltest du besser lassen, ist weder nett noch tolerant <X

    Also ich kann mir nicht vorstellen, daß das so vom BGH gewollt und vor allem EU konform ist. :D Ich hab mal gegoogelt und dabei folgendes gefunden:




    Der gesetzliche Anspruch eines Neuwagen-Käufers besteht darin, dass er innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kauf vom Verkäufer für ein fehlerhaftes Produkt eine Reparatur oder den Umtausch fordern kann. Eine Preisreduzierung oder eine Erstattung sind andere Möglichkeiten, einen Fehler am Fahrzeug auszugleichen. Ein solcher besteht dann, wenn das Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht. Hierbei ist es unerheblich, ob dieser Schaden konstruktionsbedingt ist, bei der Herstellung oder durch nachlässigen Transport entstanden ist.
    Grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer, gleichgültig ob Komplettfahrzeug oder Ersatzteil, für die bestimmungsgemäße Funktion des Produkts haftet. Über diese gesetzliche Vorschrift hinaus kann der Verkäufer oder auch der Hersteller dem Käufer weiter gehende Rechte einräumen. Dies kann eine Mobilitätsgarantie sein, eine erweiterte Herstellergarantie mit einer Laufzeit über zwei Jahren oder – wie erwähnt – eine erweiterte Garantie für einzelne Baugruppen oder Eigenschaften. Diese Garantien dürfen jedoch nicht als Instrumente zur Kundenbindung eingesetzt werden. So darf ein Autohersteller die Garantie nicht davon abhängig machen, dass ein Auto ausschließlich von seinen eigenen Vertragswerkstätten und mit eigenen Ersatzteilen gewartet und repariert wird. Er kann sich lediglich auf eine fach- und sachgerechte Ausführung von Wartungsarbeiten und die Einhaltung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen und -umfängen berufen. Entsteht durch eine unsachgemäße Reparatur oder Wartung ein Schaden, haftet in einem solchen Fall jedoch nicht der Fahrzeughersteller, sondern die ausführende Werkstatt.
    Anders verhält es sich, wenn es sich um die Behebung eines Mangels innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiefrist handelt. Hier kann der Hersteller bzw. Verkäufer verlangen, dass die Reparatur durch ihn und mit seinen eigenen Ersatzteilen ausgeführt wird. Denn schließlich muss er für den Schaden und die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen.
    Es gilt also die Faustregel „Wer die Kosten tragen muss, kann bestimmen, wer die Arbeiten ausführt“.




    Schon vor zehn Jahren und zuletzt 2010 mit der Kfz-GVO 461/2010 hat die Europäische Kommission klargestellt, dass Mängelbeseitigungsansprüche des Endkunden nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, wo der Kunde sein Fahrzeug warten oder reparieren lässt. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ebenso wie für vertragliche Garantien.

    Diesen Grundsatz hat auch das Bundeskartellamt angewendet und einzelne Hersteller verpflichtet, ihre Garantiebedingungen anzupassen.


    Die EU-Kommission wiederholt auch in den Leitlinien zur neuen Kfz-GVO 461/2010, dass der Fahrzeughersteller seine Garantiebedingungen nicht dazu missbrauchen darf, regelmäßige Inspektionen seinen Vertragswerkstätten vorzubehalten und so den Wettbewerb mit dem freien Markt zu verzerren.

    @Stefan_CX3


    ganz ehrlich, wieso soll ich einen freundschaftlichen Händler suchen ???? Ich hab meinem Händler eine Stange Geld für ein gutes Auto bezahlt, und dann soll ich mich für einen Standard Service nach 20.000 KM regelrecht abzocken lassen????????? Ich werde bei meinem Händler jedenfalls darauf bestehen, daß ich das Öl beistelle, oder er macht von vorneherein einen vernünftigen Preis!!


    330 € für eine erste Inspektion, wo sowieso nur ein Ölwechsel gemacht wird?? Gehts noch ???? ;)

    War heute beim service! Wurde gefragt ob ich ein normales öl oder das vollsynthetische möchte mit normalen öl hätte service 140€ gekostet mit vollsynthetischem Öl habe ich 190€ bezahlt für Benziner natürlich!

    Wieso warst du schon beim Service ???? Du hast den Wagen doch auch erst im Dezember übernommen! Hast du seitdem etwa schon 20.000 KM durchgeblasen ???

    Also ich seh das so wie Afralu. Natürlich kann der Kunde das Öl selbst beistellen. Der Kund trägt dann die Verantwortung bezgl. Erfüllung der geforderten Spezifikation und Ölfreigaben. Auf der Servicerechnung wird vermerkt, daß der Kunde das Öl - z.B Castrol EDGE 5W-30 Longlife - beigestellt hat und fertig. Das hab ich bereits bei BMW, Mercedes und zuletzt bei meinem A6 regelmäßig gemacht und hatte noch NIE ein Problem damit.


    Ich werde diese Praxis erst beenden, wenn die Werkstätten anfangen NORMALE Preise für den Liter Faßöl zu berechnen. Bei amazon bekommt man 5L SEHR GUTES Öl - z.B Total Quarz Ineo Long Life - schon für 30€ inkl. Lieferung.


    Zu Händlern, die Ihren Kunden das Märchen aufbinden, Mazda wäre bei Verwendung eines beigestellten Öls aus der Verantwortung ggf. für einen Mangel Garantie zu leisten, würde ich aus Prinzip nicht mehr gehen. Das ist einfach nur lächerlich und armselig....




    S

    Also Leute, Smoothrider hat das doch schon schön auf den Punkt gebracht. Ob mit oder ohne special Angebot/Mehr-Wert Tage, im Endeffekt bleibt sich das doch gleich. Erfahrene Käufer loten aus, was geht & und freuen sich über eine win/win Situation.


    Ich persönlich meide solche Aktionszeiträume für gewöhnlich eher. Da ist das Autohaus voll mit Kaufinteressenten und ich als Verkäufer würde da keine langen Gespräche führen wollen und mir eher die Rosinen rauspicken, als mich – mal überspitzt ausgedrückt - mit einem anspruchsvollen & forderndem Kaufinteressenten lange herumzuärgern, der den Preis bis aufs letzte ausreizen will und meine Marge im Verkauf gegen Null drückt. <X
    Lieber in weniger frequentierten Zeiten den Händler aufsuchen und beim Kaffee ein entspanntes Gespräch mit dem Verkäufer führen. Es kann doch hier keiner ernsthaft glauben, daß man 20%+ Nachlaß raushandeln könne und dann mal eben am 29./30 Januar noch die gratis Ausstattungsoption on top packen könnte….


    Ich empfehle hier im übrigen mal den Blick ins Kleingedruckte der Mehrwerttage:


    "Gültig beim Kauf eines neuen Mazda2, Mazda3, Mazda CX-3, Mazda CX-5, Mazda6 und Mazda MX-5 am 29. und 30. Januar 2016. Nur bei Erstzulassung auf Privatkunden. Das Angebot ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Nur bei teilnehmenden Mazda Händlern."


    :D:D

    Am besten sind die Schondecken mit dem einstiegsschutz. Kein platzverlust, anheben des zwischenbodens ohne probleme und wenn sich viel sand etc. ansammelt kann man sie schnell ausschütteln und wieder einlegen.

    Da bin ich ganz bei smoothrider. Meine Frau hat auch eine passende Schondecke gekauft, die bleibt im Auto. Ansonsten haben wir noch eine einfache Kunststoffwanne gekauft, in der sich unsere Hündin auch sehr wohl fühlt. Bei längeren Fahrten wird die schön mit Ihrer Kuscheldecke ausgepolstert :D , bei kürzen Trips reicht eine flauschige Fußmatte...Die Kleine fühlt sich in der Wanne jedenfalls wohler, obwohl wir es auch schon nur mit Ihrer Decke im Kofferraum ausprobiert haben. Die klassischen Hunde-Boxen passen eher schlecht in den kleinen Kofferraum des CX-3.
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    Wenn Du das Handy mit dem MZD verbindest, stellt ja auch das Handy die Verbindung zum I-net her. Oder sehe ich das falsch?

    Genauso ist es, das Handset ist der Access Point. Alternative wäre gewesen, wenn Mazda dem CX-3 eine eigene SIM Kartenvorrichtung spendiert hätte. Das ist aber leider nicht der Fall. Von daher finde ich die Bezeichnung WLAN auch etwas irreführend. Gemeint ist eigentlich nur die Kopplung des Autos per WLAN mit einem Handset..Außerdem glaube ich, daß die Sticks von der Antennenleistung einem Handy unterlegen sind ( müßte man mal googeln ). Das könnte auch einer der Gründe sein, warum es bei einigen mit dem Stick unterwegs nicht funktioniert. Aber zumindest sollte sich das Auto in dem vom Stick generierten WLAN einbuchen können.... Ob der Stick dann per LTE/UMTS dann allerdings eine permanente I-Net Verbindung liefern kann, das wage ich auch bei der heutigen LTE Abdeckung mal zu bezweifeln. ;(