1. Im schlimmsten Fall bleibt das MZD dunkel oder in einem Bootloop stecken, ob der Händler das als Garantie abrechnen kann bezweifle ich. Wen Du dich aber genau an die hier vorhandenen Anleitungen hälst, sollte da nichts passieren.
2. Theoretisch ja, da Du ja eine inoffizielle Änderung an einem Originalbauteil durchführst. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Wer auf Nummer sicher gehn will, löscht die Tweaks vor der Inspektion und installiert sie danach wieder neu. Kommt auch immer drauf an welche Tweaks Du installierst und wie "auffällig" diese sind. Ein aktivierter Touchscreen während der Fahrt wird keinem so schnell auffallen. ![]()