Beiträge von stephan-jutta

    zu dem Zeitpunkt wo ich den CX-30 Probe gefahren bin gab es ihn noch nicht als X verfügbar. Mein fMH hatte lediglich einen 3er mit X Motor (den ich dann auch probiert habe). Deshalb meine Frage

    Vielleicht war mein Händler etwas spät dran als er seinen Vorführer bekam der zuerst im Laden stand aber das war direkt der X

    Ich habe es nur so krass ausgedrückt um es zu überspitzen. Auch wenn man die Fakten aus seiner Sicht bei einem Streitfall mit den jeweiligen Namen schreibt könnte es eng werden weil die Gegenseite es komplett anders sehen kann. Wie in den meisten Streitfällen. Aber wie geschrieben ist es vielleicht übervorsichtig

    Den Händler nicht beim Namen nennen -rechtlich. War so gemeint das man sich vielleicht vor Gericht wieder sehen kann wenn man schreibt Händler XY ist ein Scheissladen und der Händler dann mit Rufschädigung kommt.
    Wenn ich aber schreibe der Händler in meiner Nähe ist scheisse und mein Wohnort (Jüchen) angegeben ist kann jeder problemlos rausfinden auf wen es sich bezieht. Ich aber keinen Namen benutze.
    Vielleicht ist das auch zu vorsichtig gedacht?


    Jeder kann vor der Inspektion sich die spätere Rechnung ausdrucken lassen bevor er den Auftrag erteilt oder auch nicht. Das was bei der jeweiligen Inspektion gemacht werden soll ist immer das gleiche. Wie Maverick schon schreibt gibt es Variable- Ölpreis,Stundensatz........ diese fliessen aber bei dem Vorabausdruck mit in den Preis ein.
    So kann man dann verschieden Händler perfekt vergleichen

    Danke für die Antwort. Da ich mich mit AA/CP nicht auskenne bzw es nicht habe dachte ich das es eine Lösung sein könnte. Deshalb auch das Fragezeichen am Ende.
    Aber eure Darstellung macht verständlich das es mit A/CP geht aber eben auch NAchteile hat