Beiträge von Schrauberopa

    Jo, also abwarten, Tee trinken - und den CX-3 geniessen!

    Ich gehe mal davon aus, dass dir dafür alle hier - unbeschadet der spekulativen Navi-Update-Erregung - viel Freude und einen möglichst ungetrübten Genuß mit deiner Neuerwerbung wünschen ;)


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Nach ca 60 km moderater Autobahnfahrt, forderte mich das Symbol einer Kaffeetasse zur Pause auf. ?(:love::?:

    Wenn einem dann wenigstens in diesem Moment ein dampfender "Coffee-to-drive" in der entsprechenden Aussparung in der Mittelkonsole serviert würde...Aber so empfinde ich diesen Hinweis des Fahrzeugs eher als anmaßend - da muß Mazda noch dran arbeiten ^^


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    ....
    1. Maßgeblich für das Update ist und bleibt die FIN und das Erstzulassungsdatum.
    ....

    Es ändert nichts an der Richtigkeit bezüglich der Update-Berechtigung, aber bei mir scheint das EZ eher mittelbar eine Rolle zu spielen:


    Mein M2 ist am 30.04.2015 zugelassen und mit aktiviertem Navi nach Hause gefahren worden. Zum Anmelden in der Mazda-Toolbox und der Überprüfung auf Aktualität der Karte bin ich aber erst etliche Tage später gekommen, und wenn ich jetzt in die Toolbox schaue, dann gilt meine Update-Berechtigung bis zum 10.05.2018 ( und nicht bis zum 30.04.2018 ), was nahelegt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung und Prüfung in der Toolbox hier eine Rolle spielen muß, wie ich im Post #316 geschrieben habe.
    Ob man so eine "Verlängerung" allerdings auch noch bekommt, wenn man sich sehr viel Zeit bis zum ersten Update-Versuch läßt und die EZ insofern dann doch eine Rolle spielt, weiß ich natürlich nicht - hier geht es ja nur um ein paar Tage...


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Stimmt, so einfach und logisch sollte es wohl sein! Warum spielen wir hier eigentlich "Was wäre wenn?"...

    Vielleicht, weil das Spekulative oft viel interessanter ist als das allseits Bekannte, Feststehende...
    Oder weil die Dinge - insbesondere, wenn sie Mazda betreffen - eben nicht immer so einfach und logisch sind wie man wohl glauben möchte...
    Oder weil es einfach Spaß macht?
    :D


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Für den Beginn des Zeitraumes für freie Updates ist nicht der "Hochzeitstag" der Verbandelung mit dem Auto maßgebend, sondern der Moment, in dem die (verbandelte) Karte das erste Mal mit der Mazda-Toolbox in Berührung kommt; hier erfolgt die Verknüpfung von FIN und Updateberechtigung. Da die Toolbox den Hochzeitstag mit dem Auto datumsmäßig nicht auswertet, gibt es für während des 3-Jahres-Zeitraumes neu mit dem Auto verbandelte Karten auch keine neue (verlängerte) Updateberechtigung.
    Das ist natürlich doof, wenn einem während der Zeit freier Updates die Karte defekt wird oder verloren geht, und ich verstehe deine Bedenken, denn man kauft und bezahlt mit der neuen Karte ja auch die Leistung "freie Updates für 3 Jahre" und hätte nach meiner Ansicht dann gegenüber Mazda auch einen entsprechenden Anspruch auf Leistung, den man aber wohl erst "beitreiben" müsste - sei es durch Intervention bei Mazda (möglicherweise gibt es dort ja ein Prozedere für solche Fälle) oder ggf. auf dem Rechtsweg - automatisch geht es jedenfalls aus den o.g. Gründen nicht.
    Solcher Problematik kann man aber leicht vorbeugen, wenn man den guten Rat bzgl. Sicherheitskopie rechtzeitig (!) befolgt.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Ich fahre zwar keinen CX-3 und auch keinen Diesel, sondern theoretisiere hier nur, aber ich vermute, dass es hier um 2 unterschiedliche Paar Schuhe geht:


    Eine Saugpumpe beim Diesel ist i.d.R. dazu da, den Bremskraftverstärker mit Unterdruck zu versorgen (Entnahme von Unterdruck im Ansaugtrakt hinter der Drosselklappe - so wie beim Ottomotor - geht beim Diesel aufgrund anderer Bauweise ja nicht). Mag durchaus sein, dass da bei bestimmten Betriebszuständen unangenehme Schwingungen auftreten können.


    Wie @Anke berichtet hat, kann aber wohl auch der Dieselfilter ein Störenfried sein und der Austausch gegen ein konstruktiv verändertes Teil bringt dann Abhilfe.


    Miteinander zu tun haben aber Diesel-Filter und U-Pumpe nicht (so eine U-Pumpe ist doch recht schwächlich in ihrer Förderleistung).


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Ja, "leichter Widerstand" ist treffend - eigentlich fällt es nur dadurch auf, dass die Übergänge in den anderen Stufen so völlig widerstandslos sind und man nur das Einrasten spürt.


    Da bei unseren Fahrzeugen die ganze Wählhebelei ja nur noch ein elektrischer Schalter ist (es gibt keine mechanische Verbindung mehr zum Getriebe wie früher, z.B. durch Seilzug), liegt ein "Hakeln" vermutlich allein an einer nicht ganz vollständigen Entriegelung durch die mechanische Sperre im Wählhebel, die man durch Knopfdruck ausrasten muß, und wenn das nicht in notwendigem Ausmaß passiert, wäre das ein Fall für den fMH.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)

    Ich habe die Kamera jetzt seit fast 3 Jahren im Einsatz an meinem M2 und habe mir (widerwillig - wie ich hier ja an anderer Stelle laut mosernd kund getan habe :D ) angewöhnt, auch bei jeder Gelegenheit die Kunststoffabdeckung sauber zu wischen. Das hat bislang zu keinerlei sichtbarer Beeinträchtigung geführt.
    Wenn man die Reinigung nicht gerade mit Sandpapier vornimmt würde ich mir diesbezüglich auch keine Sorgen machen - da müßte die Abdeckung schon übel zerkratzt und "mattiert" sein, bis das auch den Bildeindruck beeinträchtigen würde.


    Gruß Wolfgang (Schrauberopa)