TÜV vorfahren, ja oder nein

  • Ich hab mal eine Frage an die Reifen-/Felgenprofis hier.


    Es geht dabei um eine ABE für eine Felge, bei der für die gewünschte Reifengröße die folgende Auflage aufgeführt ist:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
    der Fahrzeugpapiere enthält.


    Muss man denn nun mit dem Wagen zur Abnahme, oder funktioniert das, wenn man unter Vorlage der ABE lediglich die Reifengröße in die Papiere eintragen lässt? Also einfach bei der Zulassung die ABE mitgeben und die Reifengröße wird eingetragen.


    Kann mir das einer hier beantworten ?(

  • Zitat : "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
    der Fahrzeugpapiere enthält."


    Das muss dann aber in der ABE stehen, ansonsten musst Du noch die Befreiung des Rades mitführen.



    CX3 Sportsline

    Lager gewechselt:

    CX 30 volle Hütte, AHK abneh. Machine Grey Metallic 180 PS, 19x8,5 ET40 Tomason Felge N24, Leder, Bose, natürlich wieder 7 Gang ATM,

    Fensterschließmodul, Haubenlifter, Frontgitter re/li, Folierung Fensterrah. und ChromSpange vorne, Heckschriftzüge blackmatt lackiert, Mazdalogo Hinten blackmatt lackiert, Endrohre black 101 mm, Fußsensor Heckklappe

  • Das muss dann aber in der ABE stehen, ansonsten musst Du noch die Befreiung des Rades mitführen.

    Was für eine Befreiung? Die Felge hat eine ABE und bei der gewünschten Reifengröße gibt es gewisse ja Auflagen/Hinweise. Eine davon ist die oben aufgeführte, was ist denn dann diese "Befreiung"?

  • Vergiß den ganzen Quatsch, du hast doch ne ABE zur Felge! Und wenn die Reifengröße die du fährst oder fahren willst in der ABE explizit aufgeführt ist, dann ist doch alles GUT. :thumbup:


    Ich habe sowieso erst einmal in meinem Autoleben die ABE für Felgen bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müßen. Beim TÜV komischerweise noch nie :D . Die Eintragung in den Schein ist doch nur Kokolores und typisch deutsch..... , wichtig ist die technische Prüfung für das Fahrzeug und die kannst du mit der ABE nachweisen.

    120 PS FWD, 6-Gang-Schalter, Sports-Line, Midnight-Blue, Navi-System, Mittelarmlehne, Textilfußmattensatzsatz Luxury Rot, Garantieverlängerung,
    Zulassung: 10. Dezember 2015

  • Vergiß den ganzen Quatsch, du hast doch ne ABE zur Felge! Und wenn die Reifengröße die du fährst oder fahren willst in der ABE explizit aufgeführt ist, dann ist doch alles GUT. :thumbup:


    Ich habe sowieso erst einmal in meinem Autoleben die ABE für Felgen bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müßen. Beim TÜV komischerweise noch nie :D . Die Eintragung in den Schein ist doch nur Kokolores und typisch deutsch..... , wichtig ist die technische Prüfung für das Fahrzeug und die kannst du mit der ABE nachweisen.

    Den "Quatsch" wird er nicht vergessen wenn die Polizei ihm sagt das er so nicht weiterfahren darf.
    Das Aufführen der Reifengröße in der ABE allein reicht nicht.



    Sofern dieser Satz nicht in der ABE steht (der von mir rot gekennzeichnete Satz weiter unten), dann muss man sich dieses Beiblatt zu der ABE legen.
    Dann erst ist alles gut.


    So ist es zum Beispiel bei der Felge die Oldschool und ich fahren. ALUTEC MONSTR 7,5 J x 18 H2


    ______________________________________________________________________________________________________
    Kraftfahrt-Bundesamt
    DE-24932 Flensburg
    ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
    nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
    Nummer der ABE: 49787*02
    Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
    7,5 J x 18 H2
    Typ: MN 758
    Inhaber der ABE
    und Hersteller:
    UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
    DE-67098 Bad Dürkheim
    Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
    Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
    Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
    auch für den Nachtrag.
    In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
    Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
    Kraftfahrt-Bundesamt
    DE-24932 Flensburg
    2
    Nummer der ABE: 49787*02
    Die ABE-Nr. 49787 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7,5 J x 18 H2 , Typ MN 758,
    in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55015514 (3. Ausfertigung) vom
    22.06.2015 beschrieben.
    Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
    1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 13, 15, 17 (2. Ausfertigung)
    11, 12, 16 (3. Ausfertigung)
    des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
    den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.

    Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
    Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.06.2015
    festgehaltenen Angaben.
    Flensburg, 30.06.2015
    Im Auftrag
    Anlagen:
    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
    Nachtragsgutachten Nr. 55015514 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
    22.06.2015



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  • @nowodka


    Also du hast formal sicher Recht :D Trotzdem ist das aus meiner - zugegeben ganz privaten Sicht - wieder mal typisch deutsch! Wir verwalten uns noch zu Tode, wem oder was bringt dieser zusätzliche formale Verwaltungsakt ??? Anderes Beispiel gefällig ? Ich mußte für meine Original Mazda Felge bekanntlich zum TÜV. Dieser hat im Rahmen einer Einzelabnahme Felge & Reifen am Fahrzeug geprüft und sein ok in Form eines Gutachtens / Prüfberichtes gegeben. Dafür hab ich 82€ bezahlt. Soweit auch ok, obwohl es mich schon geärgert hat, daß ich als Kunde eine Minimalfreigabe einer Original Hersteller Felge noch ergänzen muß. Kenne ich anders, Mazda hätte die Felge auch für andere Dimensionen prüfen lassen können ...


    Als Bewohner unseres schönen Hessens sind wir damit aber noch lange nicht am Ziel! Wir in Hessen können jetzt damit nicht einfach zur Zulassungstelle fahren und die Reifen eintragen lassen. Nein, wir müßen noch vorher beim Fachbereich Ordnung und Verkehr einen "ANTRAG zur Erteilung einer Einzelgenehmigung" stellen - kostet wieder 40€ - und
    können erst DANN für 25€ die neue Reifendimension bei der Zulassungstelle eintragen lassen. Der Wahnsinn....


    Ich stelle mir die Frage, warum dieser ganze Affenzirkus? Ich hab eine technische Prüfung beim TÜV machen lassen, diese ist dokumentiert und beweist, daß der Reifen auf der Felge gefahrlos gefahren werden kann. Das sollte doch reichen, oder? Alles andere ist doch nur ein blöder Verwaltungsakt der wieder Geld & Zeit kostet... Na ja, typisch deutsch eben.

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    Zulassung: 10. Dezember 2015

  • Das ist ja alles schön und gut.


    Fahren darf er nur wenn eben dieser besagte Satz in der ABE steht oder als Beiblatt mitgeführt wird.


    Alternativ eben die Eintragung.


    Natürlich ist der deutsche Bürokratismus Wahnsinn aber damit müssen wir hier leben.



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  • Natürlich ist der deutsche Bürokratismus Wahnsinn aber damit müssen wir hier leben.

    :D Sag ich doch, typisch deutsch: Wir tun, was man uns sagt / vorschreibt. Ob das nun Sinn macht oder nicht :D

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