Bei solchen Garantiebedingungen sollte man sich professionelle Hilfe holen. Durchaus möglich, dass Mazda hier ein dünnes Brett bohrt.
Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.
Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile spricht eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…rleistungs-nach-reparatur
Auch wenn es hier am Beispiel Fernseher abgehandelt wird, sollten die Prozedere doch gleich sein.
jetzt habe ich Bescheid bekommen das ich 873,28€ selbst bezahlen soll
2 Stunden investieren. Es winkt doch ein ordentlicher Lohn. Wer aufgibt, hat schon verloren. ![]()