Beiträge von Gladbacher

    Nix möchte ich von dir, @nowodka - ich amüsiere mich nur über eure Plänkeleien zwischen Nord- und Potttreffen!
    Mehr ist da nicht... :m0040:
    Und da der nächste Termin wohl am 19. Oktober ist werde ich auch an dem Samstag nicht können, weil am Abend Treffen mit einem Mazdaianer (anderes Forum) in Düsseldorf bei einer Schützenveranstaltung angesagt ist. Aber irgendwann komme ich mich auch mal vorstellen, wenn es genehm ist! :0013:

    Wenn ich das wirklich machen lassen wollen würde tun und so, dann garantiert bei der vielgepriesenen Adresse in Darmstadt!
    Denn: viel Lobpreisung muss ein Anbieter sich verdienen, die kommt nicht von Ungefähr sondern von zufriedenen Haltern behandelter Fahrzeuge!

    Ja okay @Ma3da, bei Kulanz schaut es anders aus, Kulanz ist eine freiwillige Leistung! Und dass der Geschädigte bereits während der Garantiezeit das Problem angemahnt hat wird niemand anerkennen...es sei denn, er hat noch irgendwelche Auftragsbestätigungen auf denen das vermerkt ist?!

    Du bist leider kein Mazda .
    Scheint wohl, dass ihr was falsches kennt.

    Moin @Ma3da, wie meinst du das?
    Gern kannst du zum Thema Inspektion in freier Werkstatt & Garantie/Gewährleistung nachlesen:

    "Kostenlose Reparaturen im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung müssen beim Verkäufer durchgeführt werden, also in den meisten Fällen in einer Vertragswerkstatt. Eine kostenlose Reparatur, die im Rahmen einer Herstellergarantie erfolgt, muss ebenfalls bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt sein."
    Hier würde wohl auch niemand auf eine andere Idee kommen - die freie Werkstatt wird nicht kostenlos reparieren, was Sache des Herstellers ist!


    "Alle anderen Reparaturarbeiten dürfen laut ADAC bei freien Werkstätten durchgeführt werden: „Denn nach einer EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.“ Der Hersteller dürfe somit Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden."
    Dies bestätigt das vorher geschriebene: Freie Werkstatt ja, wenn nach Herstellervorgaben inspiziert wird!