Man könnte auch versuchen die Grantiebedingungen zu bekommen da kann man es genau nach lesen.
In der Tat! Und warum "versuchen zu bekommen..."? Ich habe sie beim Kauf in Form des Mazda-Service-Bordbuches (beinhaltet: Garantieleistungen/Digitaler Service Nachweis/Mazda Europe Service sowie Übernahmebescheinigung des Fahrzeuges) mitbekommen, so wie jeder andere Neuwagen-Käufer auch...
Garantie ist bekanntlich eine freiwillige Leistungszusage des Herstellers an den Käufer bzw. Eigentümer während der Laufzeit der Garantie. Weil diese Leistung freiwillig ist, unterliegt sie im Wesentlichen auch keinen gesetzlichen Vorschriften wie etwa die Gewährleistung und der Hersteller kann deshalb dem Garantienehmer auch seine Bedingungen vorschreiben, unter denen diese Garantie gelten soll - einschließlich der Pflichten, die der Garantienehmer hat, wenn der seinen Garantieanspruch wahren will:
Mazda Werksgarantie.jpg
Da Mazda einen maximalen zeitlichen Abstand von 12 Monaten für die Wartungsarbeiten vorschreibt, der lt. Garantiebedingungen nicht überschritten werden darf, ist die Sache "de jure" klar:
Der Käufer/Eigentümer (und nur der ist für die Einhaltungen seiner Verpflichtungen bezüglich der Garantie verantwortlich und keine freiwillige Händler-Serviceleistung oder irgendein Bordcomputer...) hat seine Pflichten schuldhaft verletzt und der Hersteller kann sich jetzt darauf berufen, deswegen von seiner Leistungspflicht aus Garantiezusage frei zu sein.
Ob er das "de facto" auch tun wird, weiß man erst, wenn ein Garantiefall eintritt - aber auch hier gilt der alte Agenten-Dreisatz: "Glaube nichts, vertraue niemandem, rechne mit allem..." 
Gruß Wolfgang (Schrauberopa)