Die Begriffe "Anschlußgarantie" oder "Garantieverlängerung" sind bei Licht besehen wenig zutreffend, denn was man da abschließt ist ein Versicherungsvertrag, den man eher als "stark eingeschränkte Kaskoversicherung mit stetig steigender Selbstbeteiligung" bezeichnen könnte.
Die Versicherung muß es nicht kümmern, dass Kondensator oder Verdampfer möglicherweise von vorneherein mangelhaft waren - das muß streng genommen nicht mal Mazda mit seiner Garantie kümmern, wenn der Schaden erst nach Ablauf der 3 Jahre ersichtlich wird, denn wir reden hier nicht von "Gewährleistung". Bei Ansprüchen aus Gewährleistung kommt es darauf an, dass der Mangel bereits bei Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war, aber darum geht es hier ja nicht (mehr).
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Mazda auch nach Ablauf der 3-Jahres-Garantie zumindest den Kondensator kostenfrei tauscht, dann wird der fMH hier natürlich an Mazda herantreten und nicht an die Versicherung. Sollte es aber nüscht sein mit Kostenersatz durch Mazda (und da gibt es ja auch noch den Verdampfer und wie Mazda sich dazu nach der Garantie stellt ist ja (noch) nicht bekannt, außerdem besteht eine Klimaanlage ja nicht nur aus Verdampfer und Kondensator), dann wird bei Vorliegen einer "Anschlußgarantie" der fMH sich für seinen Kunden mit der Versicherung auseinandersetzen müssen - zu den Bedingungen der Versicherung, versteht sich...
Gruß Wolfgang (Schrauberopa)