Diese ganzen drecks Gebots-, Verbots-, Warnhinweise sind der EU u. der schwachsinnigen Entwicklung der letzten Jahre geschuldet.
Was am allerschlimmsten ist: Vorhersehbare Fehlanwendung.
Spricht, man muss sich auf das geistige Schwachsinnsniveau eines vollgesoffenen, geistig unterpriviligierten RTL 2 Stammseher reindenken und dann vom schlimmsten Fall ausgehen.
Und wenn Du dann mit dem ganzen Mist fertig bist - soll heißen die Bedienungsanleitung umfasst in Deutsch schon 325 Seiten - dann darst Du gemäß EU-Recht für jedes Land in Deim Gerät erhältlich sein könnte die Übersetzung in Landessprache übersetzen.
Und schon hast Du ein schickes Werk, was Dich sehr viel Erstellungszeit kostet.
Ich hatte mich vor Jahren leider bereit erklärt bei uns uns der Firma dies für alle Geräte zu übernehmen.