Franks,
sehen schick aus.
Du weißt aber schon, dass es da keine ABE für gibt, sondern nur das GUTACHTEN zur ABE Nr. 48550 nach §22 StVZO (letzter download in der Aufstellung)?
Gutachten zur ABE regeln die Auflagen:
A 01 "TÜV"- Änderungsabnahme ja/nein
A 02 Rad-Reifenkombination Eintragung in die "Papiere" mit dem Hinweis, das> ja oder nein in der ABE endgültig geregelt ist.
Ohne ABE benötigst Du eine "TÜV"-Änderungsabnahme.
In der Abnahmebescheinigung notiert dann der "TÜV" , ob Eintragung in die "Papiere" notwendig ist.
Die ABE kannst Du bei ggf. beim Felgenhersteller bekommen/erwerben, bzw. ein "gut gelaunter TÜV-Mitarbeiter" lädt sie Dir aus seinem Rechner runter.
Dies ist jedenfalls mein aktueller Stand.