Wird wohl 22:00 Uhr gewesen sein...bis wahrscheinlich 06:00 Uhr auf 30 km/h limitiert
Ok, das kann ich mir vorstellen. Der Nachweis, dass eventuell die Zeitangabe des Messgerätes falsch ist, dürfte im Atom- und Funkuhr-Zeitalter schwierig sein. Gibt es da eigentlich bei der Zeit auch einen Toleranzwert, der mit berücksichtigt wird? Müsste mit auf dem Bußgeldbescheid stehen. Die Beschilderung und der Sinn sollten in diesem Fall wohl eindeutig sein.